Raserprozess

NIEDERRHEIN. Etwa fünf Sekunden und 250 Meter dauerte lediglich das illegale Autorennen am Ostermontag des vergangenen Jahres auf der Bismarckstraße in Moers. Sie reichten aber aus, um eine 43-jährige Ehefrau und Mutter zweier Kinder zu töten. Den mittlerweile 22-jährigen Fahrer eines 612 PS starken Mercedes-AMG E 63 S verurteilte das Klever Landgericht im sogenannten “Raserprozess” am vergangenen Montag wegen Mordes und der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Gegen einen ebenfalls 22-Jährigen wurde wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt.

Die beiden Angeklagten hatten bereits am ersten Prozesstag gestanden, die beiden Fahrzeuge geführt zu haben (die NN berichtete). „Es tut mir unfassbar leid. Ich möchte es rückgängig machen, kann es aber leider nicht mehr“, sagte der Hauptangeklagte im “Raserprozess” am Montag.

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“Er war mit einer Waffe ohne Waffenschein unterwegs”

Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Gerhard van Gemmeren verhängte gegen ihn dennoch die Höchststrafe, weil es befand, dass der Beschuldigte den Tod der Frau billigend in Kauf genommen habe. Zudem sei der Angeklagte, der keinen Führerschein besaß, „mit einer Waffe ohne Waffenschein“ unterwegs gewesen – und das abends auf einer verhältnismäßig schmalen Straße mit je nur einer Spur in jede Fahrtrichtung. „Es gab Querstraßen, es war dunkel und der Angeklagte war die meiste Zeit im Gegenverkehr unterwegs. Es hat nur der Zufall entschieden, dass es nur ein Todesopfer und keine fünf gab“, meinte van Gemmeren.“

Landgericht verhängt höhere Strafe als die Staatsanwaltschaft fordert

Beim zweiten Angeklagten – der einen Range Rover mit 550 PS fuhr – berücksichtigte die Kammer des Klever Landgerichts, dass er einen Führerschein besaß und zunächst ausgestiegen war, um nach dem Unfallopfer zu schauen – auch wenn er danach ebenfalls floh. „So sind wir zu einer noch milden Strafe von drei Jahren und neun Monaten gekommen“, sagte van Gemmeren. Die Staatsanwaltschaft hatte – ebenso wie die Nebenklage – eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

Mercedes-Fahrer hatte keine Chance zum Bremsen

Noch vor dem Urteil trug ein Sachverständiger sein Gutachten zum Unfall vor. Er schätzte die Höchstgeschwindigkeiten des Mercedes‘ auf 167 Stundenkilometern, die des Range Rovers auf 92 Stundenkilometern. Erlaubt waren 50 Stundenkilometer. Trotz sofort eingeleiteter Notbremsung habe der Mercedes-Fahrer keine Chance mehr gehabt, eine Kollision mit dem Kleinwagen des 43-jährigen Todesopfers zu verhindern. Die Frau bog damals aus einer Nebenstraße in die Bismarckstraße ein. „Innerhalb der kurzen Zeit konnte sie nicht einschätzen, dass der Fahrer mit fast 170 Stundenkilometern und nicht mit den erlaubten 50 Stundenkilometern unterwegs gewesen ist“, sagte der Gutachter. Selbst eine Geschwindigkeit von 123 Stundenkilometern hätte sogar noch gereicht, um das Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand zu bringen.

“Kein Urteil kann das Leid schmälern”

„Kein Urteil kann das Leid schmälern, das die Angeklagten den Angehörigen mit dem Autorennen zugefügt haben“, sagte der Verteidiger der Hinterbliebenen in seinem Plädoyer als Nebenkläger. Die Familie leide bis heute und könne nicht damit abschließen. Das Urteil solle dennoch „ein klares Signal an die potenziellen Täter solcher Autorennen“ sein und zeigen, dass „dieser Wahnsinn bestraft und verfolgt wird“.

Gegen das Urteil im Raserprozess kann noch Revision eingelegt werden.

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