Es wird weiterhin dabei bleiben: Willkommen in Xanten!

Brandanschlag in der geplanten Flüchtlingsunterkunft und Brand im Wohnheim für Asylsuchende

XANTEN. Bisher dachten wir, alles sei weit weg: Der dumpfe Hass, die tumben Pöbeleien, die noch dümmeren Parolen und die Verfolgung der Menschen, die hier bei uns Schutz suchen. Doch es ist nicht weit weg: auch in Xanten ist die Fremdenfeindlichkeit aufgeflackert – im wahrsten Sinne des Wortes.

Deutlich waren noch am Montag die Spuren des Brandanschlages im Schulgebäude zu sehen. NN-Foto: Ingeborg Maas
Deutlich waren noch am Montag die Spuren des Brandanschlages im Schulgebäude zu sehen.
NN-Foto: Ingeborg Maas

Zunächst warfen in der Nacht von Samstag auf Sonntag Unbekannte einen Brandsatz in das ehemalige Förderzentrum an der Johannes-Janssen-Straße, dass zur Zeit zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut wird. Zum Glück ohne schlimme Folgen: die Brandschäden dort sind minimal, nach Schätzungen der Stadtverwaltung wird die Beseitigung etwa 4.000 Euro kosten. Die anderen Schäden sind viel schlimmer, die, die in den Köpfen und den Herzen der Menschen entstanden sind, die sich hier mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass Menschen, die verfolgt werden, die ihr Zuhause verloren haben und um ihr Leben fürchten müssen, hier bei uns eine sichere Zuflucht finden.

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Aber wie Bürgermeister Thomas Görtz bei einer Pressekonferenz anlässlich dieses Brandes betonte, wird die Stadt jetzt gemeinsam mit allen Verantwortlichen noch enger zusammenarbeiten um zu verhindern, dass sich so etwas wiederholt. „Bisher herrschte hier in Xanten eine so positive Grundstimmung, wir haben unglaublich viel Zustimmung und Unterstützung erfahren, das soll auch weiterhin so bleiben.”

Der Brand war zum Glück sehr schnell entdeckt und gelöscht worden. Anwohner hatten Lärm aus dem Gebäude gehört und über die Rufbereitschaft das Ordnungsamt verständigt. Tobias Fuß als Fachbereichsleiter eilte sofort in der Nacht herbei und als er Brandgeruch wahrnahm, alarmierte er die Feuerwehr.

Einen viel größeren Schrecken verursachte dann in der Nacht zu Montag die Meldung, dass es in der bereits von Flüchtlingen bewohnten Unterkunft am Küvenkamp brennt. Doch auch hier war die Feuerwehr umgehend zur Stelle, konnte alle Bewohner evakuieren und den Brand löschen, ehe er auf das gesamte Gebäude übergriff.

Doch dieser Brand hat einen anderen Hintergrund als der erste: Im Rahmen der Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben sich Hinweise darauf, dass zwei Bewohner der Unterkunft im Alter von 19 und 30 Jahren das Feuer vorsätzlich gelegt hatten – warum auch immer. Zwei Tatverdächtige wurden vorläufig festgenommen, die Ermittlungen liegen weiterhin bei der Kriminalpolizei. Beim Brand im Schulgebäude dagegen ermittelt der Staatsschutz, da von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausgegangen werden muss. Der entstandene Schaden am Küvenkamp beträgt etwa 25.000 bis 30.000 Euro, jedoch muss nur der Waschkeller renoviert werden, die Unternkunft ist weiterhin bewohnbar.

„Wir werden jetzt nicht in blinden Aktionismus verfallen” so Görtz weiter, „aber wir bilden zusammen mit der Polizei eine Arbeitsgemeinschaft und werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gebäude besser zu schützen.” Und er ist sicher, dass die Xantener Bevölkerung weiterhin gemeinsam alle Kräfte unternimmt, um den Menschen beizustehen, die bis auf ihr Leben fast alles verloren haben. „Das haben mir auch die vielen, vielen positiven Reaktionen gezeigt, die wir nach diesen Bränden schon erhalten haben” so Görtz.

Der Umbau des Förderzentrums geht unverzüglich weiter, zumal am Montagabend die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf in Xanten eintraf, dass mit Vorliegen der Baugenehmigung für die Einrichtung einer Asylunterkunft in der ehemaligen Förderschule der Eilantrag einiger Anwohner unzulässig ist.

Der bislang vorliegende Beschluss des Verwaltungsgerichts, vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Asylunterkunft nicht in Betrieb nehmen zu dürfen, wurde aufgehoben. Somit steht einer Belegung der Unterkunft mit Flüchtlingen auf Grundlage der erteilten Baugenehmigung nach Abschluss der restlichen Bauarbeiten, insbesondere im Bereich des Brandschutzes, juristisch nichts mehr im Wege.

 

 

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