Betrunkener Fahrer ohne Fahrerlaubnis

KEVELAER. (OTS) Ein 32-Jähriger wollte am Donnerstag, 7. März, gegen 18:10 Uhr, Kevelaer auf der Wember Straße (L 361) mit seinem Audi A 6 eine vor ihm fahrende landwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger überholen. Beide Fahrzeuge waren in Richtung Niederlande unterwegs. Während des Überholvorganges berührte das Fahrzeug des Mannes aus Kevelaer einen der linken Traktorreifen und im Weiteren einen Bordstein auf der linken Seite. Er verlor die Kontrolle über das Fahrzeug, lenkte stark nach rechts ein und fuhr in ein Feld. Dort überschlug sich das Fahrzeug und blieb halb auf der rechten Seite und halb auf dem Dach in einem Graben liegen. Der Fahrer konnte selbstständig das Fahrzeug verlassen. Beim Eintreffen der Polizei wurden Flammen am Fahrzeug festgestellt. Als die Beamten diese mit einem Feuerlöscher löschen wollten, versuchte der Unfallfahrer dies aus unerfindlichen Gründen zu verhindern. Als er unter anderem den Feuerlöscher wegreißen wollte, musste er durch die Beamten zu Boden gebracht und gefesselt werden. Der brennende Pkw wurde durch die Feuerwehr gelöscht. Da sich an der Unfallstelle der Verdacht auf Alkoholkonsum ergab, wurde ihm später im Krankenhaus, in das er aufgrund der beim Unfall erlittenen Verletzungen eingeliefert worden war, eine Blutprobe entnommen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der Mann den Pkw ohne eine gültige Fahrerlaubnis geführt hatte. Des Weiteren lag gegen ihn bereits ein Haftbefehl zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Er wurde daher, nachdem er aus dem Krankenhaus entlassen werden konnte und den Geldbetrag zur Abwendung der Freiheitsstrafe nicht bezahlen konnte, einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Gegen den Unfallfahrer wird jetzt wegen Straßenverkehrsgefährdung (aufgrund des Verkehrsunfalles unter dem Einfluss von Alkohol), Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

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