KLEVE. Die von den Fraktionen erarbeiteten Eckpunkte für die Entwicklung des Minoritenplatzes stellen den ersten Schritt für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens dar.

Die Fraktionen haben sich unter Leitung von Bürgermeisterin Sonja Northing mit Vertretern der Verwaltung zusammengesetzt und folgende Eckpunkte und Vorgaben gemeinsam erstellt.

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Die Eckpunkte sind in 8 Themen und zusätzlich in Aspekte unterteilt, welche durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder im weiteren Verfahren durch Verträge oder Vergaben verbindlich festzulegen sind.

Die verkehrliche Verknüpfung und damit auch die Anbindung an die Stadt bestimmen im Wesentlichen den Charakter und die Nutzbarkeit einer Fläche. Für den Minoritenplatz ist insbesondere die Verbindung zum Einkaufsbereich Große Straße / Herzogstraße ein wichtiger Bestandteil. Diese Verbindung soll aufrechterhalten und durch eine offene, durchgängige Bebauung unterstützt werden. Ebenso sind die Wegeverbindungen zur Hochschule, zum Bahnhof sowie zum Kurhaus neu zu schaffen oder aufrechtzuerhalten. Hier sollen insbesondere städtebaulich sinnvolle Wegeverbindungen neu geschaffen werden. Diese Verbindungen sollen durch Beikarten (Pläne, die bestimmte Bereiche verdeutlichen) erläutert und definiert werden. Die Anbindung an die Stadt ist nicht nur durch Wegeverbindungen zu unterstützen und zu sichern, ähnlich wichtig sind auch die Sichtbeziehungen. Hier sollen zum einen die historisch wichtigen zum anderen aber auch die städtebaulich sinnvollen und der Orientierung dienenden Blickbeziehungen aufrecht erhalten bzw. durch die Anordnung und Ausrichtung der neuen Gebäude neu geschaffen werden. Auch diese Beziehungen sollen in einer Beikarte verständlich dargestellt werden.

Bei ausreichend öffentlichen Räumen, können auch private Höfe entstehen.

Solange es Städte gibt, gibt es auch Plätze, an denen man sich versammeln und handeln konnte. Da der Minoritenplatz zu den zentralsten Bereichen von Kleve gehört, sollen in diesem Bereich auch neue, attraktive Plätze entstehen. Auf der einen Seite soll ein repräsentativer „Platz am Rathaus“ und auf der anderen Seite in Richtung Volksbank der Platz „Am Netelenhorst“ entstehen. Die neu zu planende Bebauung soll diese Plätze durch die Ausbildung von klaren Raumkanten räumlich fassen. Beide Plätze sollen die Stadt Kleve repräsentieren und der Innenstadt ein Gesicht verleihen. Dazu soll bei der Ausgestaltung der Plätze – abhängig von den geplanten Funktionen der Plätze – ein aufeinander abgestimmtes Gestaltungskonzept entwickelt werden. Um verschiedene räumliche Ausprägungen der Plätze und damit auch verschiedene Nutzungsmöglichkeiten darzustellen, sollen im September zwei verschiedene Varianten für einen Bebauungsplanentwurf vorgestellt werden. Insbesondere soll hier die Größe des „Platzes am Rathaus“ variieren. Bei den Bebauungsplanentwürfen sollen die Bereiche vor dem Rathaus und vor dem Haus Koekkoek von Bebauung freigehalten werden. Zusätzlich sollte auch die Verkehrsführung durch die Lenkung der Fuß- und Radfahrer optimiert werden.

Das städtische Ziel die Wallgrabenzone als durchgängigen Grünbereich  zu vergrößern und zu gestalten soll konsequent weiter verfolgt werden. Die Wallgrabenzone soll durch die schon vorhandene Topographie sichtbar abgrenzt werden. Ebenso sind die vorhandenen Sichtbeziehungen zu erhalten und neu zu schaffen.

Die vorhandenen Denkmäler auf dem Minoritenplatz sollen für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, so dass sie oberirdisch erlebbar sind.

Auf dem Minoritenplatz sollen neue Gebäude entstehen. Diese Bebauung soll mehrteilig sein, so dass sie die neuen und vorhandenen Wegebeziehungen aufnehmen und unterstützen kann. Die Bauflächen sollen durch das Baurecht klar definiert werden. Entsprechend den Varianten zum „Platz am Rathaus“ werden auch hier Varianten entwickelt, mit größeren und mit kleineren Baufenstern. Die Höhe der Neubauten soll sich an den vorhandenen Gebäuden orientieren, diese aber nicht überschreiten. Entstehen soll eine hochwertige Bebauung mit einer gegliederten und nicht durchgängigen Fassade (z.B. durch Materialwechsel oder Gliederung der Fassade), so dass eine optische Kleinteiligkeit des Gebäudes entsteht.

Um neue Stellplätze zu schaffen, soll eine Tiefgarage (Bauverpflichtung) entstehen. Neben der neuen Tiefgarage sollen die vorhandenen Tiefgaragen der Volksbank und der Deutschen Bank sowie des neuen Rathauses angebunden werden. Um eine städtebaulich ansehnliche Anlieferung zu sichern, ist frühzeitig über die Anlieferung und deren Gestaltung zu diskutieren und zu beraten. Die vorhandenen Stellplätze an der Hafenstraße sollen durch die neuen Planungen nicht berührt und somit in der jetzigen Form erhalten bleiben.

Eine gesunde Mischung aus Nutzungen entsprechend seiner Lage und Bedeutung innerhalb der Stadt soll auf dem Minoritenplatz entwickelt werden. Daher können neben Büros, Praxen und anderen Dienstleistungsangeboten auch Wohnungen entstehen. Ebenso kann sich im Erdgeschoss Einzelhandel ansiedeln. Im öffentlichen Raum sollen an geeigneter Stelle Fahrradabstellplätze angeboten werden.

Die Öffentlichkeit soll am 20. September nach Beratung im Bau- und Planungsausschuss im Rahmen einer Bürgerbeteiligung in das Verfahren einbezogen werden. Die Fraktionen haben die genannten Eckpunkte zusammengestellt. Daraus wird die Verwaltung verschiedene Bebauungsplanvarianten für den Einstieg in das förmliche Verfahren erstellen. Diese Varianten sollen mit der Öffentlichkeit ausführlich diskutiert und erörtert werden. Für diese Beteiligungsphase soll ein externes Planungsbüro als Moderator beauftragt werden. Dies ist nur der erste Beteiligungsschritt, darauf folgt eine weitere Beteiligungsphase.

 

 

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