Einigung im Honorar-Streit beim Modeste-Transfer

Im November 2018 kehrte Anthony Modeste nach einem kurzen Gastspiel in China offiziell zum 1. FC Köln zurück. Sein Wechsel beschäftigte nun das Klever Landgericht.

KLEVE. Wer war 2018 an der Rückhol-Aktion von Fußball-Star Anthony Modeste vom chinesischen Erstligisten Tianjin Quanjian zurück zum 1. FC Köln alles beteiligt? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Montag das Landgericht Kleve. Ein professioneller Spielerberater forderte von einer Geschäftsführerin einer Handelsfirma aus Kleve für die Mitwirkung am Transfer 357.238,00 Euro nebst Zinsen. Sie stritt jedoch ab, dass dieser am Zustandekommen des neuen Vertrages zwischen dem französischen Profifußballer und dem damaligen Fußball-Zweitligisten beteiligt gewesen sei. Am Ende einigten sich beide auf einen Vergleich in Höhe von 250.000 – zahlbar in zwei Raten im März und April.

Zum Hintergrund: Anthony Modeste ging bereits zwischen 2015 und 2017 für den 1. FC Köln auf Torejagd. In 68 Spielen erzielte er damals 40 Treffer und wurde so zum Publikumsliebling. Im Juli 2017 entschied sich der heute 34-jährige Stürmer schließlich für einen Wechsel zum chinesischen Erstligisten Tianjin Quanjian. Wie die Beklagte am Montag bekanntgab, sollte der Franzose dort ein Jahresgehalt von 15 Millionen Euro erhalten. Wegen angeblich ausstehender Gehaltszahlungen löste Modeste seinen Vertrag 2018 jedoch bereits wieder auf.

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„Es gab damals viele Gründe zu kündigen. Die Sache war sehr komplex und wurde auch gefährlich“, sagte die Geschäftsführerin einer Handelsfirma aus Kleve. Ein Team aus mehreren Beratern habe schließlich daran gearbeitet, das Image des Franzosen wieder aufzubessern, die Vertragsauflösung mit dem chinesischen Erstligisten vorzubereiten und einen neuen Verein für Modeste zu finden.

Provisionsansprüche

Wie beide Beteiligten am Montag bestätigten, habe die Beklagte sich vor allem mit den rechtlichen Dingen auseinandergesetzt. Dazu habe es im August 2018 ein Treffen beider Parteien gegeben, in denen unter anderem der Vertrag des Profifußballers mit dem 1. FC Köln Thema gewesen sei. Da er eine Verschwiegenheitsklausel beinhaltete, durfte dieser nicht an Dritte weitergegeben werden, erklärte die Beklagte. Der Spielerberater hingegen habe darauf bestanden, Einsicht zu erhalten. Über mögliche Provisionsansprüche beider Beteiligten bei einem tatsächlichen Wechsel von Modeste sei in diesem Gespräch nicht gesprochen worden. Zuvor habe es jedoch bereits eine mündliche Vereinbarung darüber gegeben.

Modeste
Die Beklagte mit ihrem Verteidiger vor dem Klever Landgericht. Auch der WDR war vor Ort. NN-Foto: SP

An dieser Stelle sei auch noch ein weiterer Transfer eines Trainers, der ebenfalls vom Spielerberater vermittelt worden sei, ins Spiel gekommen. „Er hat mir versprochen, dass er mich dabei nicht vergisst und so habe ich ihm versprochen, dass ich ihn beim Modeste-Transfer nicht vergesse“, erklärte die Beklagte. „Darauf haben wir uns die Hand gegeben und uns zum Abschied sogar geküsst“, bestätigte der Kläger. Eine schriftliche Vereinbarung habe es zunächst nicht gegeben, da die Vertrauensbasis aufgrund einer engen Zusammenarbeit zu dem Zeitpunkt groß gewesen sei. Später seien aber entsprechende Dokumente hin und her geschickt, aber nicht gegenseitig unterschrieben worden. Sie seien aber gelebt worden, so der Kläger.

“Es war mein Deal”

Anfang Oktober 2018 kehrte Anthony Modeste, der zum Prozess als Zeuge nicht geladen war, schließlich zum 1. FC Köln zurück. Zunächst hielt sich der Franzose in der Reserve-Mannschaft der Geißböcke fit, da er aufgrund seines noch nicht aufgelösten Vertrages in China erstmal nicht spielberechtigt war. Mitte November 2018 wurde die Rückkehr zum damaligen Zweitligisten schließlich offiziell bekanntgegeben. Seine Spielberechtigung erhielt der frühere Publikumsliebling des 1. FC Köln aber erst im Februar 2019. Die Beklagte gab am Montag an, dass sie erst danach überhaupt gewusst habe, wie hoch ihre Provision am Transfer gewesen sei. Diesen habe sie allerdings allein eingetütet: „Es war mein Deal.“

Laut dem Klever Landgericht hat Anthony Modeste nach seiner Rückkehr ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 315.000 Euro bezogen. Die Beklagte habe davon zehn Prozent Provision erhalten, wovon der Spielerberater nun seine seiner Äußerung nach zuvor vereinbarte Teilprovision einklagte – hochgerechnet 357.238,00 Euro nebst Zinsen. Als Beleg für diese Vereinbarung führte er im Prozess eine bereits geleistete zweimalige Teilzahlung In Höhe von 10.000 Euro und nochmals 145.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer der Beklagten an ihn an. Das weitere Honorar habe er trotz Nachfrage nicht mehr erhalten. Zunächst habe es geheißen, dass der 1. FC Köln aufgrund der im Februar 2020 begonnenen Coronavirus-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen nicht gezahlt habe. Auch später sei das Geld aber nicht eingetroffen. „Ich wusste aber von anderen Beratern, dass Spielergehälter gezahlt wurden“, sagte der Kläger, der nach eigenen Angaben einen guten Draht zum damaligen FC-Geschäftsführer Horst Heldt habe und deshalb persönlich bei den Geißböcken anfragen wollte. „Ich habe dann nochmals eine Rechnung ausgestellt, aber dann war der Kontakt komplett aus“, berichtete der Spielerberater.

Nach einer zweistündigen Anhörung beider Beteiligten zog sich zunächst die Seite der Beklagten zur Besprechung zurück. Anschließend führten beide Seiten Vergleichsgespräche mit dem Ergebnis, dass die Beklagte dem Kläger einen Vergleich von 250.000 Euro auszahlt – zahlbar in zwei Raten im März und April dieses Jahres. Darüber hinaus übernimmt sie 83 Prozent der Prozesskosten. Die anderen 17 Prozent trägt der Kläger selbst.

Kein Erfolg auf dem Platz

Während Fußball-Star Anthony Modeste mit seinem Wechsel von China zurück nach Köln auch fast fünf Jahre später weiterhin für Aufsehen sorgt, läuft es derweil für ihn auf dem Fußballplatz alles andere als rund. Seit Sommer vergangenen Jahres steht er beim Tabellenzweiten Borussia Dortmund unter Vertrag. Dort hat er in 14 Bundesligaspielen nur zwei Tore erzielt und stand zuletzt aber nur noch selten auf dem Platz und teilweise sogar gar nicht mehr im Kader. Bereits vor einem Monat gab der BVB bekannt, dass der auslaufende Vertrag mit dem Franzosen nicht verlängert wird. Einen neuen Verein hat Modeste bislang offiziell noch nicht gefunden.

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