Sozialpädagoge wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Drei Jahre und neun Monate muss der 50-Jährige in Haft

KEVELAER/KLEVE. Ein 50-jähriger Sozialpädagoge aus Kevelaer ist am Freitag vom Klever Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in sechs Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in 33 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert, die Nebenklage sogar eine Haftstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Besitz von Kinderpornographie konnte dem Angeklagten allerdings nicht nachgewiesen werden. Dieser Teil des Verfahrens wurde deshalb eingestellt.

Sozialpädagoge
Der Angeklagte am ersten Prozesstag vor dem Klever Landgericht. NN-Foto: sp

Die Taten hatte der Sozialpädagoge bereits am ersten Prozesstag gestanden. Zwischen 1998 und 2002 hat der Angeklagte demnach seinen damals minderjährigen Neffen mehrfach sexuell missbraucht. Bei den Taten zwischen 2013 und 2019 habe der Angeklagte insgesamt acht Kinder im Rahmen von Ferienfreizeiten berührt und sich selbst befriedigt, so der Vorsitzende Richter Christian Henkel.

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Bei diesen vom Angeklagten selbst organisierten Ferienfreizeiten habe er sich die Gelegenheiten, die sich ihm boten, ausgenutzt. Die Übergriffe seien für die Kinder gravierend gewesen. „Sie haben durch die massiven Taten das Selbstvertrauen und den Selbstwert der Kinder geschädigt – genau das, was Sie bei den Kindern eigentlich aufbauen wollten“, sagte Henkel. Die Kammer glaube zwar nicht, dass sich der 50-Jährige lediglich sozial engagierte, um sich Gelegenheiten zu verschaffen, Kinder sexuell zu missbrauchen; jedoch hätte er sich in Therapie begeben müssen. „Sie wussten schließlich von ihrer massiven pädophilen Neigung“, sagte Henkel. Für die Neigung allein könne er nicht verurteilt werden, für das Ausleben allerdings schon: „Sie haben sich ganz bewusst Situationen erschaffen und geplant. Ihnen war es auch egal, ob Kinder aufwachen. Sie konnten nicht erwarten, dass alle schliefen.“

Erheblicher Vertrauensmissbrauch

Der Vorsitzende Richter verwies in seiner Urteilsbegründung auch auf den starken Vertrauensmissbrauch, den der Sozialpädagoge durch seine Taten zu verantworten habe. „Sie haben ganz erheblich das Vertrauen sowohl in ihre Funktion im Verein, der die Ferienfreizeiten durchführte, als auch das der Eltern und Kinder missbraucht“, sagte Henkel. Auch wenn die Kinder von den Taten in der Regel wenig bis gar nichts mitbekommen hätten, weil sie schliefen, hätten die sexuellen Übergriffe bei ihnen im Nachhinein zu einer psychischen Beeinträchtigung geführt. Zugunsten des Angeklagten bewertete das Klever Landgericht jedoch, dass er die Taten umfassend gestand. Damit habe er allen Beteiligten ein komplexes Verfahren und vor allem den jüngeren Opfern eine detailreiche Aussage über das Geschehene erspart, begründete Henkel.

Strafmildernd berücksichtigte die Kammer zudem, dass die Taten beim Neffen bereits viele Jahre zurückliegen, er in keinem Fall Gewalt anwendete. Außerdem hätten die Vorfälle die private und berufliche Existenz des Angeklagten, der sich unter anderem als Filmemacher von sozialen Projekten mit Kindern einen Namen gemacht hatte, erschüttert. „Dazu muss man allerdings auch sagen, dass Sie das selbst zu verantworten haben“, sagte Henkel deutlich und betonte gleichzeitig, dass der Angeklagte aufgrund seiner Intelligenz genau gewusst habe, was er den Kindern antue. Auch deshalb habe die Kammer in keinem Übergriff einen minder schweren Fall gesehen.

Ehrliche Reue

Im Prozess vor dem Klever Landgericht entschuldigte sich der 50-Jährige bei den Kindern. „Sie haben hier eine ehrliche Reue gezeigt, die wir Ihnen auch glauben“, sagte Henkel. Jedoch stünden demgegenüber eine Vielzahl von Taten, die über einen längeren Zeitraum geschehen seien. „Wir sehen bei Ihnen auch nach wie vor eine Wiederholungsgefahr als gegeben an“, sagte Henkel, der den Haftbefehl gegen den Kevelaerer weiter aufrecht erhielt. Zudem muss er den Opfern einen Schadensersatz zahlen.

Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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