Die Pflegekatze Ilvie hat nicht nur sämtliche Impfungen bei der Katzenhilfe Gelderland bekommen, sondern vor allem auch die benötigte Kastration, Kennzeichnung und Registrierung. NN-Foto: Dickel

NIEDERRHEIN. Schon lange ist die Tatsache, dass Freigängerkatzen nicht verbindlich kastriert sein müssen, den Tierschützern ein Dorn im Auge. Jetzt kommt mit der neuen Verordnung, die ab dem 1. November im Kreis Wesel und ab dem 1. April 2020 im Kreis Kleve in Kraft tritt, eine Änderung, die sich Tierschützer lange herbeigewünscht haben.

Eine von den Gruppen, die sich über die neue Verordnung freut, ist die Katzenhilfe Gelderland: „Wir haben die Hoffnung, dass die Situation für die Freigängerkatzen am Niederrhein besser wird“, erklärt Cordula Rohlmann-Reineke, Vorsitzende des Vereins und fügt hinzu, „die derzeitige Situation ist nämlich eher schlecht.“

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Als Freigängerkatzen werden gehaltene Katzen bezeichnet, die unkontrolliert freien Auslauf haben. Für genau diese Katzen besteht ab dem 1. November im Kreis Wesel und ab dem 1. April im Kreis Kleve eine Kastrations-, Kennzeichnungs-, und Registrierungspflicht: „Damit sind sowohl die Ordnungs- und Veterinärämter als auch wir befugt, Freigängerkatzen einzufangen und – falls noch nicht vorhanden – kastrieren und kennzeichnen zu lassen“, so Rohlmann-Reineke.

“Hunde haben eine höhere Wertigkeit”

Dass die Realität derzeit alles andere als gut aussieht, wissen Maike Wolters, stellvertretende Vorsitzende der Katzenhilfe Gelderland und Rohlmann-Reineke aus eigener Erfahrung: „Es ist schon unverantwortlich, wie manche Tierhalter mit ihren Tieren und der Verantwortung, die sie innehaben, umgehen“, erklärt Wolters. Dem kann Rohlmann-Reineke nur zustimmen: „Es ist ja nur eine Katze‘, bekommen wir häufig zu hören“, erklärt die Vorsitzende der Katzenhilfe traurig. Sowohl sie als auch Wolters wissen, dass es enorme Unterschiede in der Wertigkeit von Haustieren gibt: „Hunde haben bei vielen Besitzern eine höhere Wertigkeit. Wenn da Welpen kommen, wird sich automatisch darum gekümmert. Bei Katzen heißt es dann oft nur ‚das regel schon die Natur‘“, erläutert Wolters erbost.

Für Freigängerkatzen soll die Situation durch die Verordnung verbessert werden. NN-Foto: Dickel

Damit es in Zukunft nicht mehr „die Natur“ regeln muss, ist die neue Verordnung geschaffen worden: „Vielen Tierschützern war es ein dringendes Bedürfnis, das die Verordnung kommt“, weiß auch Ruth Keuken, Pressesprecherin vom Kreis Kleve. Um umfangreich über die neue Verordnung zu informieren, wurden die Kleintierärzte per Verteiler benachrichtigt. Zudem haben Tierheime und Ordnungsämter im gesamten Kreis einen Brief erhalten, in dem sie informiert wurden: „Durch die lange Übergangsphase von einem halben Jahr haben auch alle Haftungspersonen die Gelegenheit, ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen – falls sie es nicht sowieso schon getan haben“, so Keuken.

Im Kreis Wesel ist die Übergangsregelung schon in wenigen Tagen vorbei. Verstoßen Halter dann gegen die neue Verordnung, indem sie ihre Katze nicht kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, drohen Geldbußen. Ebenso droht die Möglichkeit, dass eine in Obhut genommene Katze von den Fundbehörden oder ermächtigten Dritten wie zum Beispiel der Katzenhilfe Gelderland, dem Tierarzt für eine Kastration und Kennzeichnung vorgeführt wird.

Letzten Endes gehe es ja um das Wohl des Tieres, weswegen sowohl Veterinärämter als auch das Team der Katzenhilfe an die Halter appelliert: „Wir wollen die Katzen ja nicht unnötig in Obhut nehmen. Wenn Halter ihre Freigängerkatzen kennzeichnen und kastrieren lassen, ist ja alles gut“, so Wolters abschließend.

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