Spielplätze dürfen ab 24. März nur bis 18 Uhr genutzt werden. NN-Foto: Rüdiger Dehnen

KREIS KLEVE. Mit einer so genannten „Allgemeinverfügung“ ordnet der Kreis Kleve nun zusätzliche Corona-Maßnahmen für das gesamte Kreisgebiet an. Diese Allgemeinverfügung sieht keine Schließung von Kitas, Schulen und Geschäften vor. Vielmehr gibt es Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben. „Diese Schutzmaßnahmen sind aus unserer Sicht geeignet, das diffuse, kreisweite Infektionsgeschehen einzudämmen“, so Landrätin Silke Gorißen. Die Allgemeinverfügung vom 18. März 2021 ist mit den Bürgermeistern im Kreisgebiet und dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt. Sie ist zunächst befristet bis zum 19. April 2021.

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

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Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum werden wieder verstärkt. Ein Haushalt kann höchstens eine Person aus einem anderen Haushalt treffen – insgesamt dürfen sich jedoch maximal fünf Person treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten – unabhängig von den Wohnverhältnissen – als ein Haushalt.

Maskenpflicht in Fahrzeugen

Nutzen Personen unterschiedlicher Haushalte ein Fahrzeug, müssen alle Insassen mit Wohnsitz im Kreis Kleve – ausgenommen der Fahrer – eine FFP2-Maske tragen. Kinder unter 16 Jahren müssen eine so genannte OP-Maske tragen, Kinder unter 14 Jahren gegebenenfalls eine Alltagsmaske. Medizinisch begründete Ausnahmen bleiben bestehen.

Außerschulische Bildungsangebote

Unterricht an Musikschulen, Kunstschulen und Nachhilfeunterricht in Präsenz ist nur bei Einzelunterricht erlaubt.

Sport

Auf Außen-Sportanlagen können höchstens zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder nur Personen eines Haushalts Sport treiben. Dies gilt für Erwachsene und Kinder. Außen-Reitsport ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen.

Spielplätze, Bolzplätze und öffentliche Jugendsportanlagen

Spielplätze können nur bis 18 Uhr genutzt werden. Wenn in einer Kommune im Kreisgebiet die Kontaktbeschränkungen auf Bolzplätzen, öffentlichen Jugendsportanlagen und vergleichbaren Einrichtungen nicht eingehalten werden oder deren Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert werden kann, spricht die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ganztägig oder für bestimmte Uhrzeiten in Betretungsverbot aus.

Osterfeuer
Versammlungen zu Osterfeuern sind verboten.

Appell der Landrätin
Die Landrätin appelliert an alle Bürger im Kreisgebiet, die persönlichen Kontakte auf ein Mindestmaß zu begrenzen und die Hygieneregeln zu beachten. „Das stärkere Infektionsgeschehen betrifft uns alle. Jeder und jede kann mithelfen, die Zahl der neuen Coronafälle zu reduzieren. Dies ist insbesondere angesichts der sehr ansteckenden Corona-Mutationen eine kreisweite Gemeinschaftsaufgabe.“

Die Regelungen treten am 24. März 2021 in Kraft. Der Text der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de – Homepage: Button „Bekanntmachungen“).

 

 

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