GOCH. Musste man früher für die Ausstellung von Urkunden oder beglaubigten Registerausdrucken stets den Weg zum Standesamt antreten, so ist das durch das digitale Angebot der Stadt Goch ab sofort nicht mehr nötig.

Man braucht zum Beispiel einen Nachweis über eine Ehe, die standesamtlich geschlossen wurde oder über eine Geburt? Dann kann man diese Dokumente ganz einfach von zuhause aus per PC, Tablet oder Smartphone über das Online-Urkundenportal beantragen. Das funktioniert unabhängig von den Öffnungszeiten, rund um die Uhr und ohne eine Terminvereinbarung. Den Weg zum Rathaus und die Zeit vor Ort spart man sich noch obendrein.

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Der QR-Code führt direkt auf www.goch.de/dienstleistungen.
Foto: Stadt Goch

Der digitale Service umfasst dabei Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister. Eine wichtige Voraussetzung gibt es allerdings: Das Standesamt Goch muss für das jeweilige Ereignis zuständig sein. Wenn man etwas im Urkundenportal erledigen möchte, sollte man seinen Personalausweis unbedingt zur Hand haben, um eine Kopie des Ausweises hochzuladen. Das ist für diesen digitalen Service zwingend erforderlich. Beim Ausfüllen des Online-Antrages gibt man an, aus welchem Register die Urkunde benötigt wird. Danach kann man zwischen den verschiedenen Urkundenarten auswählen. Beim Vorgang wird noch kurz der Verwendungszweck abgefragt, man füllt die Daten aus und lädt, falls nötig, noch die entsprechenden Nachweise hoch. Nach dem Ausfüllen klickt man auf „Einreichen“ und schon ist alles erledigt. Das Standesamt prüft den eingereichten Antrag. Handelt es sich um eine gebührenpflichtige Urkunde (Urkunden für Sozialversicherungszwecke sind kostenlos), bekommt man so schnell wie möglich eine E-Mail mit dem Gebührenbescheid und den entsprechenden Zahlungsinformationen. Sobald man bezahlt hat, wird die Urkunde per Post verschickt. Mehr ist nicht nötig!
Einen wichtigen Tipp haben die Rathaus-Mitarbeiter noch: Wenn man in Internet einen Antrag stellt, sollte man unbedingt darauf achten, dass man dies auch auf der städtischen Homepage www.goch.de/dienstleistungen tut und nicht auf der Seite eines Fremdanbieters. Diese lassen sich ihre Dienste oft teuer bezahlen und: Online-Anfragen von Fremdanbietern werden durch das Standesamt Goch nicht bearbeitet!

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