Hallo!! Wem gehört das Geld?

GELDERN. Manche Geschichten sind irgendwie unglaublich. Wie wär‘s mit dieser:?
Es ist Donnerstag, der 16. November, abends gegen 21 Uhr. An der Pforte des St. Clemens Hospitals in Geldern geben zwei Jugendliche eine Geldtasche ab. (Geldtaschen – das sind diese Dinger im A5-Format, die nicht selten mit dem Aufdruck des Namens eines Geldinstitutes versehen sind.) Die Frau, die an der Krankenhauspforte Dienst tut, nimmt die Geldtasche entgegen. Die beiden Jugendlichen geben an, die Geldtasche auf einem der Sitze an der Bushaltestelle gleich vor dem Krankenhaus gefunden zu haben. Ihre Namen nennen sie (leider) nicht.

Das wird sich schnell klären

Manuela Schmickler arbeitet in der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Kleve. „Natürlich haben wir gedacht, die Sache wird sich schnell klären: Der Verlierer wird die Geldtasche abholen. Ende der Geschichte.“
Sechs Tage später: Nichts. Niemand hat sich gemeldet. Schmickler: „In der Tasche befand sich ein vierstelliger Geldbetrag in Geldscheinen und Münzen. Den exakten Betrag können wir nicht nennen, denn die Summe wird nur der kennen, der die Tasche verloren hat und das ist wichtig, wenn jemand kommt und Anspruch auf die Geldtasche erhebt.“ Ebenso verhält es sich mit dem Aufdruck. Schmickler: „Ja, die Geldtasche hatte einen Aufdruck, aber auch dazu können wir uns nicht weiter äußern. Aber glauben Sie mir: Seit fast einer Woche spekuliert hier fast jeder über die möglichen Hintergründe. Wir haben schon auf allen erdenklichen Kanälen versucht, sowohl die beiden Finder als auch den Besitzer der Geldtasche beziehungsweise des Inhalts zu ermitteln.“ Ergebnis: Null.

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Den Findern steht eine Belohnung zu

Schmickler: „Den Findern, deren Identität wir bisher nicht ermitteln konnten, steht eine Belohnung zu.“
Im Paragraph 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: „Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert.“
Und was, wenn der Verlierer des Geldes sich nicht melden würde? BGB, Paragraph 973: „Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.“ Den Verzicht des Finders regelt wiederum der Paragraph 976: „Verzichtet der Finder der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundorts über.“

So ungefähr war die Auffindesituation. Foto: Polizei

Aufbewahrungsgeld

Die Polizeibehörde wird die Geldtasche dem Gelderner Fundbüro übergeben. Schmickler: „Ich habe mich diesbezüglich beim Klever Fundbüro informiert und folgende Auskunft erhalten: ‚Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Dafür bezahlt man beim Fundbüro ein Aufbewahrungsgeld. Bezahlt man es, kann man die nicht abgeholte Fundsache nach sechs Monaten als Finder mitnehmen. Je wertvoller die Fundsache, desto höher ist das Aufbewahrungsgeld, es ist also gestaffelt. Ebenso ist es mit Bargeld.“ Zusatz: Sollten sich binnen sechs Monaten weder der Eigentümer noch die Finder melden, wird das gefundene Geld für gemeinnützige Zwecke gespendet.

Finder oder Verlierer informieren

Sollte also jemand etwas über den Verlust der Geldtasche beziehungsweise über die Finder wissen, könnte er den Verlierer oder die Finder informieren. Vielleicht gibt es dann demnächst an dieser Stelle etwas über die Auflösung der Geschichte zu melden. Irgendwie verrückt: Finder gesucht …
Bis die Geschichte sich aufklärt, bleibt reichlich Platz für Spekulationen. Die Schlüsselfrage: Wie kann es sein, dass jemand einen hohen Geldbetrag nicht vermisst? War der Besitzer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs?
Man sollte vielleicht einen Krimi schreiben. Es muss ja nicht immer gleich um Mord und Totschlag gehen …

Das Fundbüro Geldern: Frau Weiß – E-Mail: fundbuero@geldern.de – Telefon:  2831/398-108
Fax: 02831/398-130 – Zimmer: Bürgerbüro

 

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