Schlüsseldienst-Prozess
Die beiden Angeklagten (l. u. 2.v.r.) im Jahr 2018 vor dem Klever Landgericht. NN-Foto (Archiv): SP

KLEVE/GELDERN. Der sogenannte „Schlüsseldienst-Prozess“ vor dem Landgericht Kleve sorgte vor zwei Jahren bundesweit für mediale Aufmerksamkeit (die NN berichtete). Ein inzwischen 60-jähriger Angeklagte aus Geldern und ein 41-jähriger Weezer wurden im August 2018 wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges, Steuerhinterziehung sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt schuldig gesprochen. Der 60-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten, der 41-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen diese Urteile jedoch Revision ein – und bekamen vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Recht. Dieser übergab das Verfahren nun an die erste große Strafkammer des Landgerichts Kleve, die ab dem 28. Oktober den Fall neu verhandeln wird. Bis zum 21. Dezember sind insgesamt fünf Termine angesetzt.

Die Revisions-Verhandlung setzt damit einen bereits jahrelang andauernden Ermittlungs- und Prozessmarathon fort, der im August 2016 seinen vorläufigen Höhepunkt erlebte. Kriminalbeamte durchsuchten damals die Räumlichkeiten der „Deutschen Schlüsseldienst Zentrale“ (DSZ) in Geldern und nahmen bei dieser Razzia die beiden mutmaßlichen Betreiber – ein heute 60-jähriger Gelderner und ein 41-jähriger Weezer – fest. Ihnen wurde vorgeworfen, bundesweit Werbeanzeigen von vermeintlichen Schlüsseldienst-Unternehmen geschaltet zu haben, die bei den Kunden den Eindruck erweckten, sie hätten es tatsächlich mit unterschiedlichen und ortsansässigen Betreibern zu tun. Stattdessen seien die Telefonanrufe jedoch allesamt an die „Deutsche Schlüsseldienst Zentrale“ in Geldern gegangen. Dort sollen Mitarbeiter diese Anrufe entgegengenommen und selbstständige Monteure beauftragt haben. Den Monteuren wurde derweil vorgeworfen, schlechte Arbeitsleistungen erbracht und völlig überhöhte Rechnungen geschrieben zu haben. Teilweise sollen sie sogar überflüssige Arbeiten vorgenommen oder bewusst Schlösser zerstört haben, um höhere Rechnungen schreiben zu können.

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Zeugin: “Er ist ein Betrüger”

Im Laufe des achtmonatigen Prozesses hatten mehrere Monteure, Angestellte der „Deutschen Schlüsseldienst Zentrale“ und Geschädigte aus dem Bundesgebiet, darunter auch eine Emmericherin, ausgesagt und Einblicke in die Struktur des Unternehmens gegeben. Eine damals 32-jährige Issumerin, die bei der DSZ als Callcenter-Mitarbeiterin arbeitete, gab in ihrer Aussage im “Schlüsseldienst-Prozess” sogar an, dass sie den heute 41-jährigen Weezer für einen Betrüger halte.

Insgesamt über 1000 Fälle – unter anderem von gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt – hatte die Staatsanwaltschaft Kleve im Januar 2018 zur Anklage gebracht. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve verurteilte die beiden Angeklagten schließlich in 404 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und in 100 Fällen der Verkürzung von Lohnsteuer. Die Anwälte der Angeklagten gaben schon nach der Urteilsverkündung im August 2018 an, in Revision gehen zu wollen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab ihnen nun teilweise Recht. Von den 404 verurteilten Fällen hob der Bundesgerichtshof alle, von den 100 Fällen immerhin 65 Fälle auf. „Als Begründung führt er an, dass die Berechnung der Höhe der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge an Rechtsfehlern leide“, sagt Judith Gottwald, Richterin und Pressesprecherin am Landgericht Kleve, auf Anfrage. In erster Linie gehe es dabei um die Kirchensteuer. Diese habe die Klever Wirtschaftsstrafkammer in allen Fällen eingerechnet, ohne dabei zu prüfen, ob die betroffenen Monteure einer Kirche angehören und damit auch steuerpflichtig seien.

Tatvorwurf: Wucher

Die Revision der Klever Staatsanwaltschaft im “Schlüsseldienst-Prozess” hatte ebenfalls Erfolg – und das sogar im vollen Umfang: Die Wirtschaftsstrafkammer des Klever Landgerichts hatte im August 2018 die Angeklagten vom Tatvorwurf der Wucher freigesprochen, weil sie der Meinung war, dass dafür der Nachweis eines Vorsatzes bei rund der Hälfte aller Fälle fehle. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil jedoch dahingehend geändert, dass die Angeklagten des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in Tateinheit mit Wucher schuldig sind. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil daher auch in den Einzelstrafaussprüchen in Bezug auf diese Urteilsgründe und in den Aussprüchen über die Gesamtstrafen mit den jeweils zugehörigen Feststellungen auf.

Ab dem 28. Oktober wird sich die erste große Strafkammer des Klever Landgerichts erneut mit dem “Schlüsseldienst-Prozess” befassen. Zum ersten Hauptverhandlungstermin sind erst einmal vier Zeugen geladen. Wie der weitere Prozessverlauf aussehen wird, hängt davon ab, inwieweit sich die Parteien über die Feststellungen einig werden. Der 60-jährige Gelderner sitzt seit dem 3. August 2016 in Untersuchungshaft. Der 41-jährige Weezer durfte nach knapp zwei Jahren Untersuchungshaft die Justizvollzugsanstalt nach dem Urteilsspruch im August 2018 wieder verlassen.

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