Endspiel

Es gibt kein Unentschieden vor Gericht. Jeder Prozess ist ein Endspiel. Die Justiz sucht nach Schuld und Unschuld – das Publikum nicht selten nach Schwarz und Weiß, Gut und Böse. Aber was, wenn die Welt ist, wie sie ist: Grau …
Strafverhandlung gegen einen 28-Jährigen aus Emmerich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine zum Tatzeitpunkt sieben Jahre alte Patentochter sexuell missbraucht haben, als diese bei ihm übernachtete.

Ein Geständnis?

„Sie müssen hier nicht aussagen“, belehrt der Vorsitzende den Angeklagten. „Sie haben das sicherlich mit Ihrem Anwalt besprochen. Möchten Sie zur Sache aussagen?“ „Ja.“ Es folgt ein „dringender Rat“. „Falls die Vorwürfe zutreffen, rate ich Ihnen dringend, die Tat einzuräumen. Wir müssten das Kind in diesem Fall nicht befragen.“ Ein Geständnis könne, so der Vorsitzende, „sehr nützlich“ sein, wenn es um die Strafzumessung gehe. „Also frage ich Sie: Stimmen die Vorwürfe?“ „Nein.“
Sechs Stunden und 30 Minuten später wird der Vorsitzende das Urteil verkünden. Dazwischen: Eine mächtige Ungewissheitszone für die, die außen stehen. Im Saal: die Angehörigen des Angeklagten und später (nach ihrer Aussage) auch die Eltern des Kindes. Zwischen den Sichtweisen auf die Tat: ein Graben – nur verbunden durch die Tat. So fest, wie die Familie des Angeklagten von dessen Unschuld überzeugt ist, so sicher sind die anderen, was seine Schuld angeht.

-Anzeige-

In beide Richtungen

Der Angeklagte: Er wirkt eloquent, bleibt keine Antwort schuldig. Immer wieder versucht man, in beide Richtungen zu denken: Wer so offen alles anspricht, kann es nicht gewesen sein. Wer trotz der Ansage des Vorsitzenden seine Unschuld beteuert, muss sich sehr sicher sein. Soll einer gestehen, wenn er‘s nicht war? Und dann die andere Seite: Alles nur Taktik? Ein dreister Bluff, in dessen Zentrum nur ein „Ich“ wächst – eines, das keine Empathie kennt. Kann das sein?
Am Rande der angeklagten Tat: Kraterränder. Der Angeklagte, Patenonkel des Opfers (ohne Verwandtschaftsgrad), Trauzeuge bei der Hochzeit der Eltern des Opfers, hatte ein Verhältnis mit der Mutter, der Frau seines Freundes also. Dreimal „ist es dazu gekommen“. Zwischen dem Patenonkel und dem Kind: Ein vertrautes Verhältnis. Immer schon. Als die Eltern zu einer Hochzeit eingeladen sind, bietet er an, das Kind könne bei ihm schlafen. So geschieht es. Zwei Tage später erzählt die Siebenjährige ihrer Mutter, der Z. habe sie an der „Mumu“ angefasst. Die beiden haben zusammen im Bett des Angeklagten gelegen. Er habe ihr, erzählt das Kind ihrer Mutter, unter das Nachtkleid gefasst und auch unter die Unterhose. Seitlich sei er mit seinen Finger unter die Unterhose gelangt und habe sie „da unten“ gestreichelt. Später wird DNA des Angeklagten an der Unterhose des Kindes nachgewiesen.

Beichte

Die Mutter erzählt ihrem Mann (er ist der Stiefvater) von den Ereignissen und beichtet ihm auch die Affäre mit dem Mann, der da jetzt auf der Anklagebank sitzt und in alledem eine Art Rache des Stiefvaters sieht.
Der Vorsitzende muss dann das tun, was durch ein Geständnis des Angeklagten hätte vermieden werden müssen: Er muss das Kind befragen. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen. Danach sagen die Eltern aus. Sie könnten toben – den Angeklagten wild beschimpfen. All das findet nicht statt. Fast sediert wirken die Aussagen. Während die Mutter aussagt, wird sie vom Angeklagten fixiert. Er kommentiert gestisch. Zeigt sich überrascht. Entsetzt.

Beides ist möglich

Bei alledem weiß man nicht, was wirklich wahr. Beide Versionen wären möglich, denkt man. „Ich habe doch nicht gedacht, dass die zusammen in einem Bett schlafen“, sagt die Mutter des Opfers. Sie sei davon ausgegangen, „dass der sich dann auf die Couch legt“. Ja, denkt man – komisch ist das natürlich. Aber: Komisch ist auch, dass da einer ein Kind anfasst und die Aussage der Mutter dann darum kreist, sie habe ihrem Mann die Affäre gestanden. Alles hier fühlt sich „richtig falsch“ an.
Die Plädoyers: unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Was dort zur Sprache kommt, nimmt (natürlich) Bezug auf den nicht öffentlichen Teil der Verhandlung. „Um 16 Uhr verkünden wir das Urteil“ sagt der Vorsitzende. Das ist in knapp einer Stunde.

Schuldig

Um fast Punkt 16 Uhr erscheint die Kammer: Sie befindet den Angeklagten für schuldig. Ein Jahr, sechs Monate. (Das ist eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, denkt man. Aber von Bewährung spricht der Vorsitzende nicht.) Er spricht von der Schuld des Angeklagten, spricht von einer felsenfesten Überzeugung, sagt: „Wir haben keine Zweifel“, und bezieht sich dann auf die Aussage des Kindes. „Ihr Kopfnicken allein hätte schon gereicht“, sagt der Vorsitzende und das Bild des nickenden Kindes, zu einer Frage, die man sich denken kann, zieht wie ein kalter Schatten durchs eigene Gehirn.
Die Familie des Angeklagten, der im Augenblick des Urteils zum Täter geworden ist: fassungslos. Laut schluchzt eine Frau – irgendwie am Rande dessen, was sie zu ertragen in der Lage zu sein scheint. Nach dem Ende der Sitzung wird es laut. Die Justizwachtmeister müssen regulierend eingreifen. Draußen, als längst alles vorbei ist, sagt eine junge Frau: „Was ist das für ein System? Vergewaltiger lassen sie auf Bewährung laufen und einen, der nichts getan hat …“ Sie spricht den Satz nicht zu Ende.

Kein Zufall

Der Mann habe sie, hat das Mädchen ausgesagt, an der Mumu angefasst, aber er habe geschlafen. „Das war kein zufälliger Übergriff“, ist die Kammer sicher. Die Aussage des Kindes: Plausibel, plastisch. Schlimm: der Vertrauensmissbrauch. Die Kammer hat darüber nachgedacht, ob dem Kind etwas suggeriert worden sein könne. „Wir schließen das aus.“ Bewährung fordere, so der Vorsitzende gegen Ende des Begründung, besondere Umstände. Sie sind nicht vorbestraft, das war ein einmaliges Geschehen, aber wir können keine besonderen Umstände sehen, die hier eine Bewährung rechtfertigen. Man denkt zurück an den Anfang. „Wenn die Vorwürfe stimmen, ist jetzt der Zeitpunkt, die Tat einzugestehen. Stimmen die Vorwürfe?“ „Nein.“ Die Kammer lässt keine Zweifel an ihrer Überzeugung. Der Angeklagte hat getan, was ihm zur Last gelegt wurde und er hat die Chance versäumt, die Tat einzuräumen und Reue zu zeigen.

Zwei Lager

Da sitzt das Volk im Gerichtssaal und spaltet sich in zwei Lager. Ein Unentschieden kann es nicht geben. Versöhnung wird nicht stattfinden. Einsicht vielleicht – auf welcher Seite auch immer. Das Gesetz, denkt man, ist kein Spielzeug. Es ist eine scharfe Waffe.

Vorheriger Artikel21-Jähriger im Rhein ertrunken –
Leichnam in Spijk gefunden
Nächster ArtikelUrlaub zu Hause – das Kleverland erkunden