Kindesmissbrauch: Gutachter hält 50-Jährigen für nicht rückfallgefährdet

Psychologe erklärte die Gründe für die Taten

KLEVE/KEVELAER. Beim 50-jährigen Sozialpädagogen, der von 1998 und 2002 seinen Neffen und von 2013 bis zum Sommer 2019 mehrere Kinder in Ferienfreizeiten sexuell missbraucht haben soll (die NN berichtete), sieht Psychologe Martin Platzen keine Wiederholungsgefahr. „Keiner ist unglücklicher über das, was passiert ist, als der Angeklagte selbst. Er ist selbst sein härtester Ankläger“, meinte Platzen, der im Prozess wegen Kindesmissbrauchs gegen den Kevelaerer ein Gutachten erstellt hat.

Die Gründe für die Taten sieht Platzen in der Kindheit des Angeklagten. Bereits im Alter von acht Jahren habe der 50-Jährige über einen längeren Zeitraum sexuellen Kontakt zu seinem gleichaltrigen Cousin gehabt. Der Missbrauch seines Neffen sei eine Fortsetzung dessen gewesen.

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Zudem habe der Beschuldigte über einen sehr geringen Selbstwert verfügt. Etwas Selbstvertrauen habe er lediglich aus seinen Film-Projekten geschöpft, die der Gutachter selbst als „großartig“ beschrieb. Dass es in der Beziehung zu seiner Ehefrau zudem Schwierigkeiten auf sexueller Basis gegeben habe, habe bei dem Angeklagten zudem zu einer sexuellen Anspannung geführt.

Eine Depression, Alkoholkonsum und die pädophile Neigung hätten dabei zusammen einen durchaus gefährlichen Mix ergeben. Wenn der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Sozialpädagoge vor den Taten getrunken habe, könnte ihn das enthemmt haben, meinte der Gutachter. Seine Steuerungsfähigkeit schätzt er aber trotzdem nicht als eingeschränkt ein. Gewalt liege dem Beschuldigten allerdings fern. „Er hat sich nur an schlafende Kinder herangetraut. Er wäre nicht in der Lage gewesen, ein Kind zu quälen“, sagte Platzek.

Die Rückfallgefahr schätze der Psychologe als sehr gering ein. „Seitdem das Geheimnis offen ist und er sich mit seiner Identität auseinandersetzen muss, ist jede Aktivität gehemmt“, meinte Platzek, der zu einer Verhaltens- und Sexualtherapie sowie zu Antidepressiva riet. Der Angeklagte, der in der Justizvollzugsanstalt eine mittelschwere Depression entwickelt habe, müsse das Geschehene intensiv aufarbeiten, um eine Stabilität zu bekommen, damit er sein Verhalten künftig besser kontrollieren könne.

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