Das 58. Heft „An Niers und Kendel“ ist ab sofort in den Gocher Buchhandlungen zum Preis von 2,50 Euro oder beim „Historischen Arbeitskreis An Niers und Kendel“, Holunderweg 8, 47574 Goch, E-Mail: megohm@t-online.de zum Preis von 2,50 Euro (plus 1,50 Euro Versand) erhältlich. NN-Foto: CDS

GOCH (CDS). Wird das Fernsehgerät eingeschaltet, dann begegnen dem Zuschauer auf fast allen Programmen Krimis – ob nun mit humoristischem Einschlag oder nordisch-düster. Dass „Verbrechen und andere Kleinigkeiten“ aber ganz und gar kein Phänomen der modernen Gesellschaft sind, beweist das neue Heft „An Niers und Kendel“, herausgegeben vom Historischen Arbeitskreis im Heimatverein Goch.

Die 58. Ausgabe beschäftigt sich nämlich mit der „Kriminalität und Rechtssprechung in der Gocher Geschichte“. Hans-Joachim Koepp spannt im ersten Beitrag den Bogen vom Mittelalter bis zur Neuzeit; er berichtet aus den Gocher Annalen von Raubrittern und ihren Fehden, beleuchtet die Missetaten der „Niersjunker“ und berichtet von Martin Schenk von Nidegen, der als Kriegsobrist und Raubritter in die Geschichte einging. Auch die Geschichte des nieder­rheinische Meisterdiebes Peter Pöstges aus Jüchen wird erzählt. Er hielt 1929 Pfalzdorf in Atem, denn zunächst wurde ein Unschuldiger  – der Radiohändler Heinrich Pitz aus Asperden – der Tat verdächtigt, mit fatalen Folgen für dessen Leben.

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In seinem Beitrag zur Gocher Rechtspflege beschäftigt sich Hans-Joachim ­Koepp dann mit Gerichtsverfahren und Bestrafungen im Wandel der Zeiten. Im Mittelalter wurde im Freien, unter der Gerichtslinde, Recht gesprochen. Diese stand auf dem Marktplatz, zuständig war das Stadtgericht. In Goch soll die Linde dort noch bis 1812 gestanden haben. Von Geldbußen über Ehrenstrafen, bis hin zu Kerker und Todesstrafe wurden Urteile für allgemeine Strafsachen und Verbrechen wie Mord, Raub, Diebstahl und Verwundung gefällt. An der Tagesordnung waren äußerst schwere Lebens- und Leibesstrafen. Die Todesstrafe wurde in unterschiedlicher Weise vollstreckt – aus heutiger Sicht grausam und unmenschlich. Dennoch gehörten diese Strafen zum alltäglichen Leben des Mittelalters.

Schwere Strafen schreckten aber Heintje van Goch (Henricus Stoffe) und seine Komplizen später auch nicht ab. Peter Geuskens berichtet über die krininellen Zeiten des 18. Jahrhunderts im Klever Land. Heintje van Goch war mit Helfern im Januar 1765 beim Richter Matthias Henrich Pauli in Goch eingebrochen. Im Oktober 1765 wurde er in der heutigen Gemeinde Peel en Maas festgenommen. Da er ein Wiederholungstäter war und etliche andere Verbrechen auf sein Konto gingen, wurde Hein­tje van Goch schließlich zum Tode verurteilt und am 13. Dezember 1766 in s‘Hertogenbosch hingerichtet.

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