WALBECK. Die Pferdeschutz-Initiative 2015 hat die zuständige Behörde der Stadt Geldern aufgefordert, den Einsatz von Pferden im Festumzug der Spargelprinzessin in Walbeck am 7. Mai aus „Tierschutzgründen und Sicherheitsgründen” zu verbieten. Auch appelliert die Pferdeschutz-Initiative 2015 an die Veranstalter und Teilnehmer, auf den Einsatz von Pferden zu verzichten.

„Pferde können beim geringsten Anlass erschrecken, steigen, scheuen, austreten, in Panik geraten, durchdrehen und unkontrolliert davonstürmen”, sagt Brigitte Kübbeler, Sprecherin der bundesweit tätigen Pferdeschutz-Initiative 2015. „Dadurch gefährden sie sich, ihren Reiter und andere. Ihr Einsatz ist unverantwortlich. Selbst gute und erfahrene Reiter oder Kutscher können in brenzligen Situationen Unfälle nicht verhindern.”

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Auf Nachfrage der NN teilt die Stadt Geldern mit, dass sie im Zuge des Verfahrens zur Genehmigung des Festumzuges der Spargelprinzessin in Walbeck die näheren Umstände des Zuges geprüft hat, die ja auch aus Vorjahren bekannt sind. Nach Auffassung der Stadt Geldern gibt es keine Rechtsgrundlage, den Einsatz von Pferden beim anstehenden Festumzug zu untersagen.

„Vom Charakter des Zuges her ist sicherlich auch deutlich zu unterscheiden zwischen dem in Walbeck geplanten heimatlichen Umzug und zum Beispiel einem Karnevalszug”, heißt es seitens der Stadtverwaltung. Die Prüfung habe ergeben, dass die erforderliche Genehmigung unter Auflagen erteilt wurde. So müssen die Pferde, die zum Einsatz kommen “schrecksicher” sein. Weiter heißt es:  “Erforderlich ist auch, dass die Kutscher eine Eignungsprüfung für Gespanne erfolgreich absolviert haben. Zusätzlich kommt jeweils eine Begleitperson zum Einsatz. Diese Auflagen werden in Walbeck eingehalten. Nach sorgfältiger Überprüfung kommt die Stadt Geldern zu dem Ergebnis, dass der Festumzug der Spargelprinzessin unter Beachtung der erteilten Auflagen wie beantragt stattfinden kann.”

 

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