Verdacht auf Wildvogelpest von offizieller Seite bestätigt

NIEDERRHEIN. Bei einem Bussard, der am Montag, 14. November, auf der Reeser Schanz in Xanten-Obermörmter verendet aufgefunden wurde, steht fest, dass es sich bei seiner Influenza A-Virus-Infektion um die hochpathogene Form vom Typ H5N8 handelt,
Sie war in der vergangenen Woche in zahlreichen Tieren in Schleswig Holstein, Mecklenburg- Vorpommern, am Bodensee und weiteren Stellen in Deutschland  festgestellt wurde. In Nordrhein- Westfalen handelt es sich um den ersten Fall.
Angesichts der allgemeinen Gefährdungslage hatten sich das Landesumweltministerium, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie die betroffenen Kreise Wesel und Kleve darauf verständigt, direkt einen Verdachtssperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet um die Fundstelle einzurichten. Die Schutzgebiete wurden jetzt auf mindestens zehn Kilometer um den Fundort ausgeweitet. Der Fundort liegt in Rheinnähe und nahe der Kreisgrenze an der Nordspitze von Xanten. Das betroffene Schutzgebiet betrifft damit überwiegend den Kreis Kleve. Im Xantener Teil des Sperrbezirks ist kein Geflügelbestand gemeldet, im entsprechenden Teil des Beobachtungsgebietes sind acht Kleinhaltungen bekannt. Die Betriebe wurden Donnerstag persönlich durch Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes informiert. Die wesentlichen Schutzmaßnahmen bestehen in regelmäßigen tierärztlichen klinischen Untersuchungen, Zutrittsbeschränkungen und verstärkten Hygienemaßnahmen. Geflügel muss aufgestallt werden. Xanten liegt ohnehin im Wildvogelrastgebiet des Unteren Niederrheins, in dem seit Montag allgemein eine Aufstallpflicht gilt. Im Sperr- und Beobachtungsbezirken sind Federwildjagden genehmigungspflichtig, Hunde und Katzen dürfen nicht frei laufen.
Wie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mitteilt, wird die Aufstallung nunmehr auch weiträumig um die Fundorte des toten Wildgeflügels und in Gebieten mit hoher Geflügeldichte angeordnet.
Am Mittwoch, 16. November, waren landesweit bereits die zuständigen Behörden angewiesen worden, Genehmigungen für Geflügelschauen in NRW zurückzunehmen und  keine neuen auszustellen. Zudem hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Bundesanzeiger eine Eilverordnung mit besonderen Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhaltungen verkündet, die für das ganze Bundesgebiet gilt. Die Maßnahmen betreffen zum einen die Führung eines Registers mit – der werktägliche Aufzeichnung von Verlusten in Beständen mit bis zu 100 Stück Geflügel und – von 10 bis 1.000 Stück gehaltenem Geflügel der werktäglichen Aufzeichnung der Gesamtzahl der gelegten Eier. Hinzu kommen für Bestände mit bis zu 1.000 Stück Geflügel – die Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren, – das Betreten der Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung, – die unverzügliche Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung nach Gebrauch bzw. die unverzügliche Beseitigung benutzter Einwegkleidung und – das Vorhalten von Einrichtungen zum Waschen der Hände sowie zur Desinfektion der Schuhe. Weitere Schutzmaßnahmen könnten noch angeordnet werden.
Im Rahmen von Monitoringuntersuchungen sendet der Kreis Wesel routinemäßig und momentan verstärkt geeignete Proben von Wild- und Hausgeflügel zur Untersuchung auf Influenzainfektionen ein. Geeignet sind vor allem verendet aufgefundene Wildvögel, die typischerweise an Gewässern leben sowie Greifvögel.

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