GOCH. In Goch ist ab Januar 2017 der Schiedsamtsbezirk „Süd“ (Stadtgebiet südlich der Niers) neu zu besetzen, da der bisherige Schiedsmann nicht mehr zur Verfügung steht.

Schiedsmänner bzw. Schiedsfrauen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden vom Rat der Stadt Goch für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Kleve bestätigt. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie sollen mindestens 30 Jahre alt und nicht älter als 70 Jahre sein und im Schiedsamtsbezirk wohnen.

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Schiedsmänner bzw. Schiedsfrauen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (zum Beispiel nachbarrechtliche Streitigkeiten) und in den so genannten Privatklagesachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist (zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung).
Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte bis zum 13. Juni 2016 schriftlich an die Stadtverwaltung Goch, Zentrale Dienste, Markt 2, 47574 Goch. (E-Mail: zentrale.dienste@goch.de).
Für weitere Auskünfte stehen Gerd Coenen, Telefon 02823/ 320-136, E-Mail: gerd.coenen@goch.de, und Hans-Gerd Mülder, Telefon 02823/320-130, E-Mail: hans-gerd.muelder@goch.de  zur Verfügung. Allgemeine Informationen sind auch im Internet unter www.schiedsamt.de verfügbar.

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