NIEDERRHEIN. (vs) Aktuell läuft die heiße Phase der Karnevalssession. Polizei, Ordnungsämter und Verkehrswacht richten sich an die feiernden Jecken, damit alle sicher und entspannt durch das lange Wochenende kommen.

Mit Plakaten und prominenter Unterstützung bittet die Kreis Klever Verkehrswacht, sich an folgende Regel zu halten: Wer trinkt, fährt nicht, und wer fährt, trinkt nicht! Wer sich betrunken ans Steuer setze, bringe nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. „Wer schon vorher seine sichere Rückfahrt plant, kommt später erst gar nicht in Versuchung sich betrunken ins Auto zu setzen“, rät Geschäftsführer Falk Neutzer. Auch solle man Personen, die augenscheinlich betrunken sind oder Drogen konsumiert haben, vom Fahren abhalten.

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0 Promille für Fahranfänger

Und: Wer als Radfahrer mehr als 0,3 Promille hat und nicht mehr ganz sicher unterwegs ist, könne mit einer Strafanzeige rechnen. Die absolute Promillegrenze liegt bei 1,6. Wer mit seinem Alkoholwert im Blut darüber liegt, begeht eine Straftat. Für Fahranfänger gilt die 0 Promille Grenze – auch bei Nutzung eines E-Scooters. „Das ist vielen der oft jungen Nutzer nicht bewusst“, weiß Neutzer. Ebenfalls wichtig: Alkohol wird nur sehr langsam abgebaut, so dass es sein kann, dass man auch am Morgen nach der Feier noch nicht wieder fahrtüchtig ist.

KO-Tropfen

Die Kreis Klever Polizei warnt darüber hinaus vor KO-Tropfen. In den vergangenen Wochen habe es Verdachtsfälle gegeben, zu sexuellen Übergriffen sei es bisher aber nicht gekommen. Da die Tropfen zumeist in ein offen stehendes Getränk des Opfers gegeben werden, sollte man Getränke selbst bestellen und entgegennehmen und nie unbeaufsichtigt lassen. Von Unbekannten sollte man Getränke nur in verschlossenen Originalflaschen annehmen.

Die Kreispolizeibehörde erklärt: „Nach der Einnahme treten oft Übelkeit und Schwindel auf; so als hätte man zu viel getrunken. Zunächst kann das Opfer noch normal reden und sich bewegen, ist aber schon leicht manipulierbar bis willenlos. Nach dem Aufwachen aus der Bewusstlosigkeit kann das Opfer sich an das Geschehene nicht oder nur vage und bruchstückhaft erinnern.“ Vorsicht und Hilfe sei insbesondere nötig, wenn es der Freundin plötzlich übel werde und Unbekannte sich um sie kümmern oder sie aus dem Raum führen wollen! Da sich KO-Tropfen nur kurze Zeit im Blut und Urin nachweisen lassen, sollte man im Verdachtsfall umgehend die 110 wählen, bei akuten Symptomen alarmiert man den Rettungsdienst unter 112.

Konflikte vermeiden

Die Kreis Weseler Polizei macht zudem auf das erhöhte Konfliktpotential aufmerksam. Drohenden Konflikten solle man möglichst frühzeitig aus dem Weg gehen und andere Menschen nicht provozieren: „Treten Sie selbstbewusst auf und verbitten Sie sich belästigendes Verhalten oder Betatschen. Auch Freunde und Bekannte müssen Grenzen akzeptieren und dürfen zurückgewiesen werden.“ Im Notfall solle man anwesende Personen laut um Hilfe bitten oder die Polizei informieren. Wichtig zu wissen: Der Einsatz von Reizgas sei nicht immer eine effektive Hilfe. Es könne das aggressive Verhalten von Tätern steigern und dadurch das Verletzungsrisiko für das Opfer erhöhen. Hohes Verletzungspotential geht von Scherben aus. Deshalb gilt in einigen Kommunen: Mehr Spaß ohne Glas! Auf das Mitbringen von Glasflaschen zu verzichten bittet unter anderem das Klever Ordnungsamt. Auch in Veert gilt schon seit einigen Jahren: Glasverbot. Hier ist zudem von 11 bis 20 Uhr der Konsum und Ausschank von Alkohol im Ortskern untersagt. Mobile Musikanlagen abseits des Zuges werden ebenfalls nicht geduldet.

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