“Wir wünschen uns bessere Informationen”

KREIS KLEVE. Immerhin: Das Schlimmste ist fürs Erste überstanden, aber das ändert nichts an der Vergangenheit. Daniela und Oliver Schlutz haben einen geistig schwerbehinderten Sohn (Elmedin), dem sie sich voll und ganz widmen, aber Corona bringt manches in Grenzbereiche …
„Wir haben uns schon angesichts des ersten Lockdowns gefragt, was wohl passiert, wenn Elmedin in Quarantäne muss“, erzählen die beiden. Sie erzählen auch, dass sie sich bereits „damals“ mit einer Email an das Gesundheitsamt des Kreises Kleve gewandt und leider keine Antwort bekommen haben.
Mail vom 20. Oktober 2020 an das Gesundheitsamt des Kreises Kleve: „Sehr geehrte XXX, wie Sie vielleicht auch schon der Presse entnehmen konnten, versuche ich seit geraumer Zeit – leider bisher ergebnislos – herauszufinden, was es für eine Familie mit einem behinderten Kind bedeuten würde, zwei Wochen in Quarantäne zu müssen. Die vergangenen Wochen haben uns als Familie bereits sehr mitgenommen und wir kennen auch andere Familien mit behinderten Kindern, die durch die Coronakrise mit all ihren Einschränkungen, Ausgrenzungen und psychischen Belastungen an ihre Grenzen gebracht wurden. Daher wüsste ich gerne, welche Empfehlungen das Gesundheitsamt Kleve ausspricht, wenn ein Kind mit Behinderung in Quarantäne muss, beziehungsweise, ob es für solche Familien bestimmte Richtlinien gibt? Da Ihre Mitarbeiter telefonisch keine Auskunft geben konnten, würde ich mich sehr über eine Rückmeldung bis spätestens zum Ende des Monats freuen.“

Der Ernstfall

Drei Monate später trat für die Familie Schlutz ‚der Ernstfall‘ ein. „Am Dienstag, 26. Januar, hatte Elmedin in der Schule [Freudenberg Schule Kleve] Kontakt zu jemandem, der am 25. [auf Corona] getestet worden war“, erinnert sich Oliver Schlutz. „Am Mittwoch, 27. Januar, kam dann für die Kontaktperson, deren Namen wir nicht kennen, ein positives Testergebnis zurück. Für uns bedeutete das: Uns wurde mitgeteilt, dass Elmedin Kontakt zu einem positiv Getesteten hatte und jetzt nicht mehr mit dem Bus nach Hause (Rees) fahren könne. Ich musste unseren Sohn dann mit dem Auto abholen.“

-Anzeige-

Verhaltensregeln

„Sehr geehrte Frau Schlutz, mit heutigem Telefonat habe ich für die in der beigefügten Bescheinigung genannte Person mündlich eine häusliche Quarantäne bis zu dem dort angegebenen Termin angeordnet. Grund ist ein Kontakt der Kategorie I zu einer Person, bei der der Coronavirus nachgewiesen worden ist. Die unter Quarantäne stehende Kontaktperson sollte folgende Verhaltensregeln innerhalb des Haushalts beachten: Es soll der Kontakt zu anderen Personen im Haushalt vermieden werden. Generell sollen im Haushalt Möglichkeiten gefunden werden, eine zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern durchzuführen. Eine ‚zeitliche Trennung‘ kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine ‚räumliche Trennung‘ kann unter anderem dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält. Häufiges Händewaschen, Einhaltung einer Husten- und Niesetikette. Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten COVID-19-Fall auf folgende Weise: Zweimal täglich Messen der Körpertemperatur durch die Kontaktperson selbst, bevorzugt morgens und abends. Führen eines Tagebuchs durch die Kontaktperson selbst, in dem die Körpertemperatur, Infos zu allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen sowie eventuelle Symptome dokumentiert werden.“
Nur zur E rinnerung: Elmedin Schlutz ist schwer geistig behindert. Es fällt nicht schwer, angesichts dieser Tatsache die Maßnahmen als „kaum umsetzbar“zu empfinden. Oliver Schlutz: „Wir können die räumliche beziehungsweise zeitliche Trennung unmöglich durchführen. Elmedin kann kein Tagebuch führen, geschweige denn, Temperaturmessungen durchführen.“

Kein Rechtsstreit

Am 28. Januar schreibt Oliver Schlutz an das Gesundheitsamt: „Wir haben für unseren Sohn … am 27. Januar eine Anordnung zur Quarantäne erhalten. Unser Sohn ist geistig schwerbehindert. Mit meiner telefonischen Nachfrage habe ich Ihre Mitarbeiterin so verunsichert, dass sie mein Anliegen an die Rechtsabteilung weitergegeben hat. Mir liegt es fern, Ihre Arbeit und Kompetenzen anzuzweifeln. Vielmehr melde ich mich auf diesem Wege, um einen Rechtsstreit zu vermeiden und für alle Beteiligten einen guten Weg zu finden. … Bereits im Oktober hatte meine Frau eine Email an XXX gesandt mit der Bitte um Mitteilung, welche besonderen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen in Frage kommen. Dazu kam bis zum heutigen Tag keine Antwort.
Unser Sohn hat einen starken Bewegungsdrang und kann bei mangelnder Bewegung schnell eigen- und fremdaggressiv werden. Ebenso hat er für ihn wichtige Betreuer. Ich bitte um Bestätigung, dass wir aufgrund der besonderen Umstände folgende Maßnahmen durchführen dürfen: Spaziergänge, bei denen wir sicherstellen, dass unser Sohn keinerlei Kontakt zu anderen Personen bekommt. Wir achten auf den Mindestabstand von zwei Metern beim Passieren und halten nirgends an. Gemeinsames Fahrradfahren, wobei Elmedin in einem geschlossenen Anhänger ist und wir auch hier für keinen Kontakt anhalten, sondern nur des Fahrens halber unterwegs sind.
Betreuungskontakte durch die bisherigen Betreuer unter bestimmten Hygienemaßnahmen. […] Insofern Sie diesen Maßnahmen zustimmen, sehen wir keine Probleme, die Quarantäne einzuhalten, ohne dass wir die körperliche und seelische Gesundheit unseres Kindes gefährdet sehen. Elmedin kann aufgrund seiner Behinderung die verordneten Maßnahmen nicht verstehen. Daher sind besondere Maßnahmen erforderlich. Natürlich werden wir regelmäßig Elmedins Gesundheitszustand überprüfen und die von uns beschriebenen Maßnahmen unverzüglich einstellen, wenn er Symptome zeigen sollte, was wir natürlich unverzüglich melden würden. Es würde mich freuen, wenn dieser Weg gangbar wäre und Sie uns die Erlaubnis zeitnah per Fax unter der Nummer xxx erteilen.“ […] Elmedin hatte zwar Kontakt zu einer infizierten Person, zeigte aber zu keinem Zeitpunkt Symptome.

Verständnis

„Sehr geehrte Frau Schlutz, sehr geehrter Herr Schlutz. Für Ihr Schreiben habe ich großes Verständnis. Für die Quarantäneanordnung und Ausnahmen ist die jeweilige örtliche Behörde zuständig. Soweit – wie vorliegend – eine Ausnahme von der Quarantäne aus medizinischen Gründen möglich sein könnte, ist die örtliche Ordnungsbehörde … aber auf meine Einschätzung angewiesen. Elmedins Vorerkrankung ist mir bekannt und solange Ihr Sohn keine Symptome aufweist, halte ich … eine Ausnahme … wie folgt für geboten.“
Es folgt eine Auflistung der von Oliver Schlutz erbetenen Ausnahmen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: „Betreuungskontakte durch die bisherigen Betreuer sind während der Quarantäne … nicht vorstellbar, auch nicht unter bestimmten – weder von Ihnen vorgeschlagenen, noch weiteren denkbaren – Hygienemaßnahmen. Ich kann der Stadt Rees daher nicht dazu raten, solche Kontakte zuzulassen. … Soweit keine Symptome vorliegen, ist für die Kontaktperson eine Verkürzung der Quarantäne … frühestens durch eine Testung nach zehn Tagen zulässig. Danach kann ein ‚Freitesten‘ bei Elmedin frühestens am 5. Februar 2021 erfolgen.“

„Freigetestet“

Freitag, 5. Februar, 2021: „Hallo Heiner. Das Ergebnis von Elmedins Schnelltest war negativ. Somit ist er ‚vorzeitig aus der Quarantäne raus‘. Nach zehn statt nach 14 Tagen. Ich fände es wichtig, die Betroffenen darüber zu informieren, dass es diese Möglichkeit des ‚Freitestens‘ ab dem 10. Tag gibt.
Im Schreiben der Stadt Rees, in dem die Quarantäne angeordnet wurde, heißt es nur ‚Ein bis zum 9. Tag nach dem letzten Kontakt zur Indexperson erfolgter negativer Test befreit nicht von der Quarantäne‘.“
Daniela Schlutz hätte sich „in diesen für alle schwierigen Zeiten“ gewünscht, dass „alle Familien, besonders aber diejenigen mit behinderten Kindern, besser über ihre Rechte aufgeklärt werden“.

Vorheriger ArtikelMonika Friemel ist Gelderns neue Drachentochter
Nächster ArtikelDie Kellener Brejpott Quaker freuen sich aufs nächste Jahr