Kein Ehrgeiz, keine Kohle

Der junge Mann ist, glaubt man seinem Anwalt, ein Dilettant wie er im Buche steht: Fährt in die Niederlande, um Drogen zu beschaffen. Mit einem stillgelegten Auto, gefälschten Nummernschildern und ohne Fahrerlaubnis. Geht‘s noch?

Strafverhandlung gegen einen 21-Jährigen wegen Einfuhr von und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung sowie wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem weiteren Fall. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft schmuggelte der Angeklagte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, in einem von ihm geführten Fahrzeug, mit einem gefälschten Kennzeichen, über den Grenzübergang Straelen/Bundesautobahn 40 circa drei Liter Amphetamin-Öl in die Bundesrepublik. In der Wohnung des Angeklagten sollen zudem 1,7 Kilogramm Ecstasy-Tabletten sichergestellt worden sein. Zum Hauptverhandlungstermin ist ein Zeuge geladen.

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Angaben

Frage des Vorsitzenden: „Wird ihr Mandant sich äußern? Sie werden das besprochen haben.“ „Mein Mandant wird sich zur Person äußern. Im übrigen hat er mich gebeten, eine Erklärung zur Sache abzugeben.“
Man kann die Abkürzung nehmen: Alles wird eingeräumt. Bei Gericht sagen sie „einräumen”, im Leben „zugeben”. Der Angeklagte also räumt alles ein. Reue auch. Nur Handel nicht. Er war – wie soll man sagen – Werkzeug. Professionelle, wird der Anwalt sagen, neigen dazu, das Risiko weiterzureichen. Reue also: Sieht man sich den jungen Mann an, möchte man‘s glauben. Aber: geglaubt wird in der Kirche.

Fehlstart

K. hatte einen mäßigen Start ins Leben. ADHS wird – man erfährt es später – fehldiagnostiziert. Medizin dagegen bekommt er trotzdem. „Auf der Grundschule hatte ich Probleme”, sagt K. Überweisung: Förderschule – Heim. Später Hauptschule. Zum Zeitpunkt der Tat nahm K. Drogen: Marihuana, Kokain. Letzteres täglich. Er ist, sagt K., froh, im Knast zu sein. „Das war meine Rettung“, sagt er. Er ist weg von den Drogen. „Im Knast hätte ich Drogen haben können. Sind mir angeboten worden. Ich hab‘s abgelehnt.“ Drogen im Knast? Klar doch.

Im Auftrag

K. hat als Hausarbeiter einen Vertrauensjob im Knast. Die Anstalt stellt ihm ein gutes Zeugnis aus. „Ich habe zwölf Kilo zugenommen“, sagt er und man denkt: Er muss als Hungerhaken eingefahren sein. Er hat i. A. gehandelt: Im Auftrag. 500 Euro waren in Aussicht gestellt. „Das Geld wollte ich zum Teil für Drogen ausgeben. Den anderen Teil wollte ich meiner Mama geben.“ In eine Entziehungsanstalt will K. nicht. Für ein Gutachten steht er nicht zur Verfügung.
Der Anwalt greift ein. Nein – er greift nicht ein, er lenkt. „Wie ist das Verhältnis zu deiner Mutter?“, fragt er K. „Gut.“ „Ist sie heute hier?“ „Da hinten sitzt sie.“ Aha. Der soziale Empfangsraum. Der Anwalt macht einen guten Job: signalisiert Kooperation; ist kommunikativ. Natürlich – ein bisschen spielt er auch für die Galerie. Es gibt Schlimmeres. Nur bei der Benennung der Hintermänner müssen er und sein Mandant leider passen.
Nach der Hauptschule verschiedene Praktika. Zuletzt in einer Schlosserei. Man feuert ihn. Zu oft unpünktlich. Dazu die Drogen. „Wie erklären Sie sich, was da passiert ist?“, fragt der Vorsitzende den Angeklagten. „Kein Ehrgeiz. Keine Kohle.“

Kooperativ

Der einzige Zeuge des Tages: ein Beamter, der bei der Festnahme dabei war. Reue habe der Angeklagte gezeigt. Kooperativ habe er sich verhalten. Das freut den Anwalt, dass der Herr B. das sagt, ohne danach gefragt worden zu sein. Schnitzeljagd auf der Spur des Guten.
Die Nummernschilder am Schmuggelauto: selbst gefälscht. Beim Davonfahren fallen sie ab. „Man könnte fast sagen, das sei dämlich“, sagt der Anwalt und signalisiert dem Mandanten: Nimm‘s nicht persönlich. Alles für einen guten Zweck.

Jugendstrafrecht

Die Dame von der Jugendgerichtshilfe, die den Mann auf der Anklagebank erstmals sieht, stützt sich auf eine Akte der Kollegen aus Köln. Sie rät, den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu behandeln. Reifeverzögerung.
Der Staatsanwalt fragt nach „schädlichen Neigungen“. „Ja.“ Man sollte diesen Begriff abschaffen. In Zeiten, da Aktienverluste als Gewinnwarnung bezeichnet werden, Entlassungen als Freistellung und Müllhalden als Entsorgungspark, müsste es möglich sein, etwas weniger Unheilvolles zur formulieren. Der Angeklagte ist wieder und wieder ohne Führerschein gefahren. Nicht gut. Kein Pappenstil. Darf nicht.

Ich kann mich kurz fassen

Der Staatsanwalt fordert vier Jahre Jugendstrafe. Der Angeklagte hat zwar gestanden, aber die Hintermänner hat er nicht genannt. Man könne alles auch ganz anders sehen. Ob der Angeklagte sich nur der Beihilfe zum Handel schuldig gemacht oder selbst gehandelt hat – es ginge das eine so wie das andere.
Das, bitte, sieht der Verteidiger aber anders. Bei Gericht gehe es um Beweisbares. Der Verteidiger hat begonnen mit: „Ich kann mich kurz fassen.“ Bei solchen Sätzen ist Vorsicht geboten. Häufig steuert es ins Gegenteil. Der Verteidiger plädiert ausführlich, aber einen Tick zu lang. Man hatte das Positive, das für seinen Mandanten spricht, schon nach der ersten Runde verstanden. Er dreht drei oder vier.

Mit Bauchschmerzen

Schließlich beantragt er „mit starken Bauchschmerzen“ eine Bewährungsstrafe. Dass sein Mandant die Namen der Drahtzieher nicht genannt hat – dafür dürfe man den nicht bestrafen. K. habe Straftaten begangen, aber das Nennen von Namen sei „eine Karte, die man ziehen kann“. Sein Mandant hat Straftaten begangen, aber das Nicht-Nennen von Hintermännern sei keine Straftat. Man dürfe es demnach nicht bestrafen. Sollte sich das Gericht nicht zu einer Bewährungsstrafe entschließen, dann möge es seinen Mandanten zu einer Strafe unter drei Jahren – Jugendstrafrecht natürlich – verurteilen. Es werden am Ende drei Jahre. Die Kammer hält das für angemessen. „Das war keine jugendliche Leichtsinnstat. Sie mussten dazu eine bewusste Entscheidung treffen.“ Der Haftbefehl bleibt aus Gründen seiner Anordnung in Vollzug.

Volkes Ohr

„Hast du den Richter verstanden?“, fragt eine Frau ihre Nachbarin. „Nein. Ging nicht. Zu leise.“ Na bitte: der Beweis erbracht. Man ist nicht taub. Es gibt andere Ohrenzeugen für eine besondere Form akustischer Sabotage. Kann man Richter eigentlich zwangsmikrofonisieren? Angebracht wär‘s. Immer wieder gern gefragt: Warum teure Mikrofonanlagen angeschafft, wenn sie dann bewusst nicht genutzt werden? Im Namen des Volkes: Demnächst, bitte!!!, einschalten.
Heiner Frost

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