Schlüsseldienst-Prozess
Der 60-jährige Gelderner (m.) wurde 2018 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er sitzt noch immer in Untersuchungshaft. NN-Foto: SP

KLEVE/GELDERN. Für Verwirrungen sorgten am zweiten Verhandlungstag die Aussagen des 41-jährigen Angeklagten im sogenannten „Schlüsseldienst-Prozess“. Er und ein 60-jähriger Gelderner sind vor zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung in 100 Fällen, des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 404 Fällen und des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten beziehungsweise sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Da der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile in Teilen aufhob, wird der Fall seit dem 16. November vor der ersten großen Strafkammer des Klever Landgerichts erneut verhandelt (die NN berichtete).

Der 41-jährige Weezer machte zu Beginn des neuerlichen Prozesses bereits Angaben zu seiner Person. Nun bekam er auch die Gelegenheit, zur Sache auszusagen. Besonders seine Einlassung in Bezug auf die Scheinselbstständigkeit der für die „Deutsche Schlüsseldienst-Zentrale“ tätigen Monteure, dessen Geschäftsführer er ab 2007 war, hinterließ Irritationen. „Für mich war jemand scheinselbstständig, der gekündigt wird und dann die gleiche Tätigkeit als Selbstständiger für seinen Chef ausübt“, erklärte der 41-Jährige.

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Dies habe seinem damaligen Empfinden nach, wie er erst später betonte, nicht auf die Monteure der DSZ zugetroffen. Im Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Klever Landgerichts, das der BGH in diesem Punkt bestätigt, wurden jedoch festgestellt, dass die Monteure scheinselbstständig waren, da sie keine freie Zeiteinteilung hatten und 24 Stunden für die DSZ zur Verfügung stehen mussten. Das sei ihm damals aber nicht bewusst gewesen. „Der Begriff Scheinselbständigkeit hatte für mich immer einen anderen Zusammenhang“, sagte der Weezer. 

Auch dass die DSZ zu hohe Preise für Türöffnungen veranschlagte und damit, wie mittlerweile vom BGH bestätigt, Wucher betrieb, habe er damals nicht so gesehen – ebenso wenig wie das Schicksal der Kunden, die die hohen Rechnungen bezahlten. „Ich habe als Kaufmann nur die Zahlen gesehen.“

Vieles falsch gemacht

Die Kammer und die Staatsanwaltschaft zeigten sich über die Aussagen des Weezers bezüglich der Scheinselbstständigkeit und des Vorwurfs der Wucher verwundert. In einem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft habe er ehrliche Reue und ein Unrechtsbewusstsein gezeigt, von dem Richter und Staatsanwälte am zweiten Verhandlungstag in Teilen seiner Aussagen nicht überzeugt waren. Dabei sei es bei der Strafzumessung wichtig zu beurteilen, ob der Angeklagte ein Unrechtsbewusstsein habe und die Wiederholungsgefahr damit gering sei. Der Weezer betonte jedoch: „Ich weiß mittlerweile, dass ich vieles falsch gemacht habe. Und das werde ich heute auf gar keinen Fall mehr so machen.“

Nach dem Urteil im Sommer 2018 leistete der 41-Jährige wichtige Aufklärungsarbeit, wie die Staatsanwaltschaft am zweiten Prozesstag erneut betonte. Seine Aussagen hätten die weitere Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft erheblich vorangebracht. So habe er Angaben zu Beschuldigten aus der zweiten Reihe machen können, die sich auch als plausibel herausgestellt hätten. Hier beabsichtige die Staatsanwaltschaft, Anklage zu erheben. 

“Er hatte das Sagen”

Anders als im ersten Prozess machte der 41-Jährige dieses Mal auch eine deutliche Aussage über die Rolle des 60-Jährigen bei der „Deutschen Schlüsseldienst-Zentrale“. „Was die Kontoführung und Buchhaltung betraf, hat er sich nicht eingemischt. Aber die wichtigen Entscheidungen hat er von Beginn an getroffen. Er hatte das Sagen“, sagte der Weezer, der seit der Urteilsverkündung im Sommer 2018 wieder auf freiem Fuß ist und mittlerweile für ein großes Unternehmen im Kundenservice arbeitet. Der 60-jährige mehrfach und einschlägig vorbestrafte Gelderner sitzt dagegen seit mittlerweile 52 Monaten in Untersuchungshaft. Er möchte am nächsten Prozesstag zur Sache aussagen.

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