NIEDERRHEIN. Die langen Wochenenden rund um Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam bieten sich eigentlich für einen Kurzurlaub in den Niederlanden an. Aber in diesem Jahr macht uns die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung.

„Die Grenzen sind offen und die generelle Reisewarnung ist kein Reiseverbot – man könnte also trotzdem fahren. Allerdings sollte man sich fragen, was man jetzt davon hätte.“ Die Klever Rechtsanwältin Annette Kröll-Riepe pflegt schon von Berufs wegen engen Kontakt zu den Niederlanden und unternimmt selbst gern Ausflüge ins Nachbarland. „Im Moment macht das aber absolut keinen Sinn“, findet sie. Denn auch wenn die niederländische Regierung in den nächsten Wochen einige Lockerungen plant, so könne von „Normalität“ keine Rede sein.

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Stufenplan zu Lockerungen in den Niederlanden

Ab dem 1. Juni, also am Pfingstwochenende, dürfen, unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, die Außenbereiche von Restaurants und Cafés wieder öffnen. Auch Kinos und Theater profitieren von den im Stufenplan vorgesehenen Lockerungen – allerdings bleibt es hier zunächst auf 30 Personen beschränkt, Personal inbegriffen. Ab dem 15. Juni könnten weiterführende Schulen und Universitäten wieder öffnen – alles stets unter der Maßgabe, dass die Fallzahlen „kontrollierbar“ bleiben. Ab 1. Juli, also kurz nach Beginn der nordrhein-westfälischen Sommerferien, sollen in den Niederlanden auch die Sanitäreinrichtungen auf Campingplätzen und in Ferienparks, an Stränden und in Erholungsgebieten wieder öffnen. Erst im September werden, so der aktuelle Stand, Fitnessstudios, Saunen und Kasinos nachziehen.

Kostenfrei stornieren oder umbuchen

Für deutsche Urlauber, die sich auf einen Campingausflug gefreut haben, bedeutet das, zumindest mit Blick auf die anstehenden Feiertage: Daraus wird nichts. „Wer in dem Zeitraum bis zum 1. Juli eine Unterkunft gebucht hat und jetzt stornieren möchte, kann das kostenfrei tun“, erklärt Kröll-Riepe. „Generell gilt das Recht des Landes, in dem kostenpflichtig gebucht wurde“, weiß die Juristin. Eine Reisewarnung hätte für deutsche Urlauber, die direkt beim niederländischen Anbieter gebucht haben, nicht ausgereicht. Viele Anbieter hätten also einen Großteil der Kosten (in den Niederlanden sind das häufig bis zu 90 Prozent) verlangen können, wenn die niederländische Regierung nicht die Verordnung verlängert hätte, die zunächst bis zum 20. Mai befristet war.

Kröll-Riepe weiß auch: „Häufig werden jetzt Gutscheine angeboten. Umbuchen ist möglich, aber absolut freiwillig. Wer die Reise nicht auf einen späteren späteren Zeitpunkt verschieben möchte, muss dieses Angebot nicht annehmen.“

Quarantänepflicht ist aufgehoben

Ein weiterer Aspekt, der aktuell berücksichtigt werden sollte, ist die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die vorerst bis zum 14. Juni gilt. Die Behörde empfiehlt, auf „alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland“ zu verzichten. Hinzu kam bis gestern die eigentlich bis 30. Mai vorgeschriebene Quarantänepflicht für Reiserückkehrer. Wer sich länger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten hat, musste sich anschließend beim Gesundheitsamt melden und zwei Wochen zu Hause bleiben.

Am Donnerstag verständigten sich Bund und Länder allerdings darauf, Rückkehrer aus EU- und Schengen-assoziierten Staaten sowie aus Großbritannien von dieser Pflicht auszunehmen. Bereits Anfang der Woche hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Quarantänepflicht in Niedersachsen ausgesetzt. Die Richter haben entschieden, dass man nur gegen bestimmte Personengruppen eine Quarantäne anordnen könne. Etwa gegen „Kranke, Krankheitsverdächtige oder Ansteckungsverdächtige“. Pauschal ließe sich eine Quarantänepflicht aber nicht rechtfertigen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU): „Wir senden damit auch eine deutliche Botschaft an unsere Nachbarländer auf dem Weg zurück in die europäische Normalität.“

Freizeitparks wieder geöffnet

Weil die Öffnung der Einrichtungen in den Niederlanden Sache der Provinzen ist, öffnen einige Freizeit- und Tierparks bereits in diesen Tagen. Allerdings ist hier vorerst nicht mit „Normalbetrieb“ zu rechnen. So bleiben etwa Attraktionen geschlossen, bei denen die „Corona-Regeln“ nicht eingehalten werden können und Besitzer von Jahreskarten haben Vorrang. Ein Besuch ist meist nur nach vorheriger Reservierung möglich, Daten werden abgefragt und Zeitfenster vergeben.

„Der Tourismus ist ein starker Wirtschaftsfaktor“, sagt Kröll-Riepe. Für sie habe aber der Schutz der Mitmenschen höhere Priorität. Sie ist überzeugt: „Wenn wir es schaffen, darauf Rücksicht zu nehmen, dann kann im nächsten Schritt auch die Wirtschaft wieder angekurbelt werden.“

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