Vollsortimenter auf dem
Kasernengelände möglich

Ergebnisse der Prüfaufträge zum Einzelhandelskonzept vorgestellt

EMMERICH. Vier Prüfaufträge hat das Dortmunder Beratungsbüros Stadt + Handel im Zusammenhang mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nun den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung vorgestellt.

Die vier Prüfaufträge betrafen das ehemalige Kasernengelände, das Gelände von Wemmer & Janssen und den Kauflandmarkt an der Normannstraße, hinzu kam eine mögliche generelle Erweiterung aller Lebensmittelmärkte in Emmerich. Für den Bereich Steintor gab es keine weitere Untersuchung.

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Prüfauftrag A – Ausweisung eines Nahversorgungszentrums am Standort ehemalige Kaserne: Auf dem Kasernengelände soll ein Gesundheitswohnpark entstehen, an diese Baumaßnahmen ist auch das vorliegende Baurecht für den Aldi-Markt geknüpft. „Ein Nahversorgungszentrum weisen wir jetzt nicht aus“, sagt Jens Nußbaum von Stadt + Handel, „die Ausweisung eines perspektivischen Nahversorgungsstandortes mit herausgehobener Bedeutung wäre aber unter bestimmten Bedingungen möglich.“ Voraussetzungen für einen Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche bis 1.800 Quadratmeter wären eine deutliche Wohnflächenentwicklung und eine siedlungsräumliche Integration des Kasernen-Standortes. „Herausgehobene Bedeutung“ heißt in diesem Zusammenhang, dass der Markt die Gebiete mit versorgen soll, die bislang unterversorgt sind.

Prüfauftrag B – Realisierung eines Fachmarktzentrums mit teilweise innenstadtrelevanten Bestandteilen als zentrumsergänzender Standort im Bereich Wemmer & Janssen: Ein Fachmarktzentrum ist auf dem Gelände des ehemaligen Autohauses möglich, allerdings nur mit einem nicht-zentrenrelevanten Hauptsortiment, betont Nußbaum. Heißt: Getränkemarkt, Zoofachhandel und Bettengeschäft könnten sich ansiedeln, jedoch keine Lebensmittelmärkte oder Bekleidungsgeschäfte.

Prüfauftrag C – Prüfung einer verträglichen Erweiterung der Geschossfläche (auf bis zu 3.500 Quadratmeter) für den Kaufland-Lebensmittelmarkt an der Normannstraße: „Eine solche Erweiterung erscheint der Bezirksregierung überdimensioniert“, berichtet Nußbaum. Als Gutachter sähe man dies ähnlich. Eine Erweiterung um maximal zehn Prozent – also 224 Quadratmeter – wäre genehmigungsfähig, laut Nußbaum würde man auch mit einer solchen „kleinen Erweiterung den Standort proaktiv sichern“.

Prüfauftrag D – Prüfung der Zulässigkeit einer generellen Erweiterung auf 1.200 Quadratmeter Verkaufsfläche für alle bestehenden Lebensmittelmärkte: Ein solches Vorhaben ist laut Nußbaum „planungsrechtlich nicht möglich, es würde gegen Landes- und Bundesrecht verstoßen. Außerdem würde es dem Einzelhandelskonzept widersprechen, mit dem man ja das Zentrum stärken möchte.“ Eine pauschale Erweiterung wäre nicht zulässig, selbst im EHK festgeschrieben, „wäre sie nur ein Papiertiger“. Letztlich müsste jeder Einzelfall geprüft werden.

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