SEPA kommt jetzt für alle

Sparkasse Kleve sagt: Kunden haben sich an neue Schreibweise gewöhnt.

KLEVE. Sprachen zu Beginn des europäischen Zahlungsverkehrsraumes im Jahr 2014 viele noch von „IBAN der Schrecklichen“, haben die Bankkunden sich inzwischen weitgehend an die neue Schreibweise der Kontonummer gewöhnt. Dies teilt die Sparkasse Kleve mit. Mit Auslaufen der gesetzlichen Übergangsfristen ist ab 1. Februar 2016 für alle Privat- und Firmenkunden die Abwicklung des Zahlungsverkehrs nur noch mit Verwendung der IBAN möglich. Den Banken ist damit auch gesetzlich verboten, Aufträge mit Kontonummer und Bankleitzahl anzunehmen und automatisch umzurechnen.

06730316KLE_Sepa_LogoLars Gründler, Projektleiter für die SEPA-Umstellung bei der Sparkasse Kleve: „Viele Kunden haben mit unserer Unterstützung schon frühzeitig an der Umstellung ihres Zahlungsverkehrs gearbeitet, so dass sie jetzt vom harten Schnitt am 1. Februar 2016 kaum etwas merken werden. Zumal gerade bei den Kontoserviceterminals in den SB-Bereichen sowie im Online Banking der Sparkasse Kleve in einer Übergangszeit weiterhin technische Umstellhilfen angeboten werden. Zu unserem Service gehört auch, dass wir vor dem Stichtag noch die von unseren Kunden für regelmäßige Zahlungen im Online Banking hinterlegten Kontonummern bei Empfängervorlagen automatisch in das SEPA-Format umstellen.“

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Vor allem die Kunden, die ihren Zahlungsverkehr noch mit alten Überweisungsvordrucken abwickeln, sind jetzt gefordert. Tauchen hier noch Kontonummer und Bankleitzahl des Empfängerkontos auf, darf die Über-weisung nicht ausgeführt werden. Zwar wird der Kunde darüber informiert, aber bis die richtig ausgefüllte Überweisung dann vorgelegt wird, kann es vielleicht schon zu spät sein, um noch Skonto in Anspruch nehmen zu können, oder um Zahlungsfristen einzuhalten.

Aber auch hier ist man bei der Sparkasse zuversichtlich, dass es nicht zu größeren Aufregungen kommt: Untersuchungen in den letzten Wochen haben gezeigt, dass weniger als zwei Prozent der Überweisungen noch mittels alter Vordrucke erfolgen – offenbar wollen manche Kunden bis zum letzten Moment die alten Vordrucke noch nutzen.

Tipps der Zahlungsverkehrsexperten der Sparkasse Kleve:

  • Nur noch Überweisungsvordrucke mit IBAN-Feld verwenden, alte Vordrucke mit Kontonummer und Bankleitzahl vernichten.
  • Firmen sollten auf ihren Rechnungen ihre Empfängerkontonummer als IBAN in 4er-Gruppen angeben, um den Kunden die Eintragung in Vordrucke und Erfassungsmasken leichter zu machen.
  • Jeder sollte sich seine 22-stellige Kontonummer im IBAN-Format einprägen – denn IBAN ist einfacher als man denkt: DE – zwei Prüfziffern – die achtstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer (ist diese kürzer, werden die fehlenden Stellen nach der Bankleitzahl mit Nullen aufgefüllt) – außerdem ist sie auf der Rückseite der Kontokarte und zu finden.
  • Händler, die electronic Cash-Terminals zur Zahlung mit Karte nutzen, müssen ihrer Bank die Gläubiger-ID mitteilen und ihre Terminals entsprechend umrüsten, sonst können ab dem Stichtag keine per Karte erzeugten Zahlungen mehr belastet werden.
  • Der BIC-Code muss bei grenzüberschreitenden Zahlungen in andere Länder des europäischen Wirtschaftsraums nicht mehr angegeben werden – Ausnahme: Monaco, San Marino und Schweiz.

Die letzte verbliebene Sonderregel: im Scheckverkehr kann weiter mit Kontonummer und Bankleitzahl gearbeitet werden – aber nur noch bis 21. November. Die Vorteile des neuen SEPA-Zahlungsverkehrs haben sich inzwischen auch eingestellt – auch wenn es gerade im Lastschriftverkehr zunächst erheblichen Umstellungsbedarf gab: Überweisungen kommen innerhalb eines Werktages beim Empfänger an, der Zahlungsverkehr mit dem Ausland wird leichter und für die Kunden preiswerter, und das Lastschriftverfahren kann auch im gesamten SEPA-Zahlungsverkehrsraum eingesetzt werden.

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