Stallpflicht für Geflügel im ganzen Kreis Kleve

KREIS KLEVE. Aufgrund der jüngsten Ausbrüche in Rees, im niederländischen Grenzgebiet, in Weeze und nun auch in Kalkar ordnete die Veterinärabteilung des Kreises Kleve am gestrigen Dienstag, 13. Dezember, mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung die kreisweite Aufstallungspflicht an. Somit muss das Geflügel im gesamten Kreis Kleve ab sofort in den Stall. Die Anordnung der kreisweiten Stallpflicht ist die wirkungsvollste und zugleich erforderliche Maßnahme, um den Eintrag der Geflügelpest in Betrieben und Privathaltungen durch infizierte Wildvögel so weit wie möglich zu verhindern. Diese Stallpflicht gilt somit sowohl für gewerbliche als auch für private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Die Aufstallung der Tiere muss entweder im geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen

-Anzeige-

Wenn in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent des Gesamtbestandes verendet sind, muss die Veterinärabteilung des Kreises unverzüglich informiert werden, damit ein Geflügelpest-Verdacht rechtzeitig erkannt werden kann.
Die Geflügelhalter sind verpflichtet, Stallungen nur in Schutzkleidung betreten zu lassen und keine Speise- und Küchenabfälle an Geflügel zu verfüttern. Es dürfen auch keine Eierschalen gefüttert werden. Futter und Einstreu müssen so gelagert werden, dass keine Kontamination durch Kot von Wildvögeln stattfinden kann. Es muss ferner sichergestellt werden, dass das gehaltene Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben. Der Kreis Kleve hat auf seiner Homepage (www.kreis-kleve.de – Aktuelle Themen: Bekanntmachungen) die Allgemeinverfügung vom 13. Dezember 2022 veröffentlicht, die alle Regelungen im Detail darstellt.
Die Veterinärabteilung bittet dringend alle Geflügelhalter, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um weitere Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Kleve zu verhindern. Informationen und Vordrucke gibt es auf der Internetseite des Kreises Kleve www.kreis-kleve.de (Suchbegriff: Geflügelpest).

Vorheriger ArtikelVerkehrsstörungen aufgrund von Traktoren-Korso möglich
Nächster ArtikelLetzte Woche „Heiß auf Eis“