NIEDERRHEIN. Um möglichst viele schwere Verläufe von Covid-19 zu verhindern, sind Auffrischungsimpfungen seit einigen Wochen das Mittel der Wahl. Wer „geboostert“ ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern trägt auch im Krankheitsfall eine niedrigere Virenlast – und ist deshalb weniger ansteckend. So kann die Übertragung des Coronavirus insbesondere bei Kontakt mit älteren oder vorerkrankten Menschen verringert werden.

Während die Booster-Impfkampagne in Deutschland bereits im November Fahrt aufgenommen hat, muss man sich im Nachbarland in Geduld üben. Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante führte in den Niederlanden noch vor Weihnachten zu einem harten Lockdown, der vorerst bis zum 14. Januar gilt. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wurde in den Niederlanden erst spät mit der Drittimpfung begonnen. Und es ist nach wie vor schwer, einen Termin zu ergattern. Da verwundert es nicht, dass sich viele Niederländer, die im Grenzgebiet zuhause sind, auf den Weg ins Nachbarland machen. Eine Chance auf eine Impfung haben sie aber nur selten.

-Anzeige-

Schutzimpfungen sind staatliche Leistungen

Wer auf den Seiten des Kreis Kleve einen Impf-Termin buchen möchte, wird gleich darauf hingewiesen, dass nur Personen berechtigt sind, die in Deutschland wohnen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder in Deutschland beschäftigt sind. Mittlerweile gibt es diesen Hinweis in drei Sprachen: auf Deutsch, Englisch und Niederländisch. Aus gutem Grund, denn im Dezember gab es eine große Nachfrage nach Booster-Impfungen – Termine waren zeitweise schwer zu bekommen. Ärgerlich, wenn diese Termine geblockt sind, letztlich aber nicht in Anspruch genommen werden (dürfen).

Dazu erklärt ein Sprecher der KV Nordrhein: „Da die Coronaschutzimpfungen staatliche Leistungen sind, der Bund beschafft, verteilt und finanziert die Impfstoffe, ist eine Abrechnung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und auch mittels privatärztlicher Vergütung nicht zulässig. Auch die Abrechnung der Impfung ist in der Coronavirus-Impfverordnung geregelt und wird vom deutschen Staat übernommen.“ Von wenigen Ausnahmen abgesehen seien Impfungen ausländischer Staatsbürger grundsätzlich nicht vorgesehen. „Wer hierzulande für die Schutzimpfung berechtigt ist und auch geimpft wird, hat einen Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz für etwaige gesundheitlichen Schäden – sofern tatsächlich ein Impfschaden auftreten sollte“, erklärt der KV-Sprecher, dass es auch haftungsrechtlich problematisch sei.

Zahlreiche freie Termine

„Die Lage hat sich mittlerweile deutlich entspannt“, kann Kreis-Sprecherin Ruth Keuken beruhigen. Die Nachfrage lasse momentan bereits nach. In der vergangenen Woche hätte man durchaus auch kurzfristig noch Gelegenheit gehabt, einen Termin zu bekommen. Dass das vor einigen Wochen noch ganz anders ausgesehen hat, weiß Keuken. Im nördlichen Kreisgebiet waren an einem Tag 70 Niederländer angereist – alle mussten ungeimpft die Rückreise antreten. „Das war aber eine Ausnahme“, betont Keuken.

In diesem Zusammenhang verweist sie auch auf die Impfwilligen, die gleich mehrere Termine vereinbart haben, um auf Nummer sicher zu gehen. Bis zu 300 Stornierungen habe man an einem Tag gezählt. „Diese Termine werden natürlich sofort wieder eingepflegt – per Hand“, erklärt Keuken, dass der Mehraufwand nicht zu unterschätzen sei. Wenigstens würden die meis­ten Termine storniert – wer das nicht macht, sorgt nur für zusätzliche Belastung.

Übrigens: Abgewiesen werden nicht nur Menschen, die nicht in Deutschland krankenversichert sind, sondern auch diejenigen, die nicht den erforderlichen Mindestabstand zur Zweitimpfung einhalten. Seit dem 23. Dezember muss dieser Abstand mindestens drei Monate betragen. Ende November lag der Abstand noch bei fünf Monaten, Mitte Dezember bei vier Monaten.

Vorheriger Artikel7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel steigt auf 209,4
Nächster ArtikelAktuelle 7-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve liegt bei 257,7