Der Einzelhandel bleibt weiter geschlossen. Erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 könne über weitere Öffnungsschritte nachgedacht werden, erklärte Bundeskanzlerin Merkel. NN-Foto: Seybert

NIEDERRHEIN. In ihren heutigen Beratungen haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten beschlossen, den Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 7. März zu verlängern. Ausnahme sind die Friseure, die ab dem 1. März öffnen dürfen. Wann Kindertagesstätten und Schulen wieder öffnen dürfen, entscheiden die Länder für sich. Der Beschluss sagt, dass dieser Bereich als erster wieder schrittweise geöffnet werden soll. Erzieher und Lehrer sollen zudem bevorzugt (in der Kategorie 2 mit hoher Priorität) geimpft werden. Für Nordrhein Westfalen hat Ministerpräsident Armin Laschet angekündigt, dass ab dem 22. Februar Grundschulen und Förderschulen der Primarschule im Wechselunterricht öffnen sollen. Genauere Informationen sollen heute bekannt gegeben werden.

Zwar hätten die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt (erstmals seit Ende Oktober 2020 konnte die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren), dennoch müssten die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen – besonders vor dem Hintergrund der Mutationen – grundsätzlich beibehalten werden. Die Phase bis März sei existentiell wichtig. Man müsse alles tun, damit man “nicht in eine Wellenbewegung” kommt.

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Die nächsten Öffnungsschritte könnten erst bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 erfolgen, erklärte die Kanzlerin. Diese Öffnungen betreffen unter anderem den Einzelhandel, Museen, Galerien sowie die körpernahen Dienstleistungsbetriebe. Um Bürgern und Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, würden Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe arbeiten.

Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, konnte die Bundeskanzlerin vermelden, dass die nächsten Wirtschaftshilfen nun ausgezahlt werden können. Seit heute ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet, damit beginnt in den nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate). Die nächste Bund-Länder-Runde soll am 3. März stattfinden.

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