Unglücksfall: Keine Verletzung der Aufsichtspflicht

KLEVE. Zu einem Einsatz von Polizei- und Rettungskräften ist es am Donnerstagvormittag  gegen 10.30 Uhr an einer Grundschule in Materborn gekommen. Während des Schwimmunterrichts befand sich ein 8-jähriges Mädchen plötzlich regungslos im Wasser. Lehrkräften zogen das Kind aus dem Schwimmbecken. Das Kind musste reanimiert werden und wurde unter Lebensgefahr mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht. Nach jetzigem Erkenntnisstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist von einem Unglücksfall auszugehen. Hinweise auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Lehrkräfte oder eine Einwirkung Dritter bestehen hingegen nicht. Stand der Ermittlungen zur Ursache ist, dass die Achtjährige an einer bislang nicht bekannten Vorerkrankung leidet, die bewirkt haben könnte, dass das Mädchen im Wasser bewusstlos wurde. Die Lehrkräfte leiteten geistesgegenwärtig die Reanimationsmaßnahmen ein. Das Kind wird in einer Klinik behandelt, akute Lebensgefahr besteht inzwischen nicht mehr.

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