Stallpflicht gilt ab sofort
im gesamten Kreis Wesel

KREIS WESEL. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW die Kreise und kreisfreien Städte hat angewiesen, unverzüglich die Stallpflicht für Geflügel flächendeckend anzuordnen.

Für den Kreis Wesel treten diese Regelungenab sofort in Kraft. Die Aufstallpflicht gilt dann auch in Kamp-Lintfort, Moers und Neukirchen-Vluyn. Für alle anderen Gebiete im Kreis Wesel gilt sie ohnehin bereits.

Geflügel ist entweder in geschlossenen Ställen zu halten oder alternativ mindestens unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Betroffen sind Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen.  

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Die anhaltende Dynamik des Seuchengeschehens bei Wildvögeln und der Geflügelpestausbruch in einer Putenhaltung im Kreis Soest sind Anlass für die Ausweitung der Stallpflicht. Die Dauer der Maßnahme ist derzeit nicht absehbar und hängt wesentlich vom weiteren Verlauf der Vogelgrippe ab.

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