Xanten. In den letzten Tagen kam es vereinzelt zu Fällen, in denen Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) bisher nicht oder erst lange nach Beantragung zugestellt wurden. WählerInnen, die die Briefwahl und den Wahlschein beantragt, ihre Unterlagen jedoch bis Freitag nicht erhalten haben, sollten sich umgehend ans Wahlamt wenden. Bis Samstag, 12. September, 12 Uhr (gesetzliche Frist), können für nicht zugegangene Wahlunterlagen Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Sofern die Unterlagen trotz Antrag nicht zugestellt wurden, ist es nicht möglich, sein Wahlrecht am 13.September im Wahllokal auszuüben. Hierfür würde nämlich der Wahlschein benötigt. Wer also die Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat und sich bis Samstagmittag nicht beim Wahlamt meldet, hat sein Wahlrecht verwirkt.