Unfallgefahr: Hinweis zur richtigen Radwegbenutzung

GOCH/KREIS KLEVE (ots). In Goch kam es am frühen Mittwochmorgen, 6. Juli, an der Einmündung Ostring/Gartenstraße zu einem Verkehrsunfall. Glücklicherweise wurde die beteiligte Pedelecfahrerin nur leicht verletzt. Aus diesem aktuellen Anlass weist die Polizei darauf hin, dass Rad- und Pedelecfahrende verpflichtet sind, durch Verkehrszeichen (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnete Radwege zu benutzen. Gibt es Radwege auf beiden Seiten, ist der in Fahrtrichtung rechte für Radfahrende ausgewiesen. (Rechtsfahrgebot)
Das Gebotszeichen mit den Piktogrammen für Fahrrad und Fußgänger vor blauem Hintergrund und waagerechtem Strich bedeutet, dass es sich um einen Weg für die gemeinsame Nutzung durch Radfahrende und Fußgänger handelt, der verpflichtend genutzt werden muss. Hier ist besondere Rücksicht auf die andere Nutzungsgruppe zu nehmen.
Bei dem Gebotszeichen mit denselben Piktogrammen, das ebenfalls die Nutzung verpflichtend vorschreibt, aber mit senkrechtem Strich, handelt es sich um einen getrennten Rad- und Gehweg, bei dem Fußgänger und Radfahrende einen eigenen Bereich haben.
Es bringt besondere Gefahren für Radelnde mit sich, den Radweg entgegen der Fahrtrichtung zu befahren, da sie aus dieser Richtung nicht erwartet werden und von der Wahrnehmung der Kraftfahrzeugführer gegebenenfalls nicht erfasst werden. Außerdem ist für diesen Verstoß ein Verwarngeld in Höhe von mindestens 20 Euro vorgesehen.
Deshalb hier noch einmal der Tipp: Auch wenn es sich um einen kleinen Umweg handelt und etwas Zeit kostet, ist jeder Rad- und Pedelec Fahrende auf dem “rechten” Radweg sicherer unterwegs.

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