GOCH. Wer ab kommenden Montag, 20. Dezember, das Rathaus der Stadt Goch oder die Nebenstelle Markt 15 besuchen möchte, muss geimpft, genesen oder bestätigt negativ getestet sein. Dabei ist unerheblich, zu welchem Anlass die Stadtverwaltung aufgesucht wird: Die 3G-Regelung gilt für alle Besucherinnen und Besucher.