Genesungszertifikate in Impfzentren erhältlich

NIEDERRHEIN. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) mitteilt, gibt es nun ein zusätzliches Angebot in den nordrheinischen Impfzentren: Wer schon einmal am Corona-Virus erkrankt ist, kann sich das entsprechende E-Zertifikat ab sofort im nächstgelegenen Impfzentrum erstellen lassen.

Das gilt sowohl für die „einfache“ Genesung als auch für die erste Impfung danach. Für beide Fälle kann ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt werden. Dafür muss zwar nicht extra ein Termin vereinbart werden – da einige Impfzentren aber nicht mehr jeden Tag geöffnet haben, sind die jeweiligen Öffnungszeiten zu beachten. Wer ein Genesungszertifikat benötigt beziehungsweise sich ausstellen lassen möchte, muss Folgendes dafür vorlegen:
Ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 und höchstens 180 Tage alt ist,
und seinen Personalausweis, da hierüber der Abgleich mit dem Testergebnis erfolgt.

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Es ist auch möglich, mehrere Genesungen auf dem Zertifikat zu erfassen, wenn man mehrfach an COVID-19 erkrankt ist – zwischen zwei erfassten PCR-Tests muss ein Mindestabstand von 28 Tagen liegen. „Einfache“ Genesungszertifikate sind ab 28 Tagen nach dem Positiv-Test für maximal 180 Tage gültig und können mit den entsprechenden Apps verwaltet werden. Die Genesenenzertifikate sind weiterhin auch in den nordrheinischen Arztpraxen sowie in Apotheken zu bekommen.

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