Niederlande sind kein Hochrisikogebiet mehr

KREIS KLEVE. Das Robert-Koch-Institut (RKI) stuft die Niederlande nicht länger als Hochinizidenzgebiet im Zuge der Corona-Pandemie ein. Damit gilt das Nachbarland aktuell als Risikogebiet. Alle Regelungen diesbezüglich – auch für Reisen in andere Länder – hat der Kreis Kleve auf seiner Internetseite zusammengestellt: www.kreis-kleve.de/de/fachbereich5/coronavirus-information-fuer-einreisende-aus-risikogebieten/#absatz3
Die Einstufung der Länder in Virusvariantengebiete, Hochinzidenzgebiete und Risikogebiete veröffentlicht das RKI: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die Zurückstufung der Niederlande vom Hochinizidenzgebiet zum Risikogebiet hat insbesondere zur Folge, dass sich Einreisende aus den Niederlanden nach Deutschland nicht länger in Quarantäne begeben müssen. Der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatestergebnisses ist jedoch nicht aufgehoben. Einreisende aus Risikogebieten nach Deutschland sind verpflichtet, ein höchstens 48 Stunden altes negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests beziehungsweise ein maximal 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis vorzulegen. Soweit eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, ist der Test innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nachzuholen.
Von der Testpflicht ausgenommen sind:
1. Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind
2. Kinder unter sechs Jahre
3. Personen, die sich nur auf der Durchreise befinden
4. Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren (Aufenthalt bis zu 72 Stunden)
5. Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder aus einem Risikogebiet für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
6. Personen, die für oder nach dem Besuch von Verwandten ersten Grades, Ehegatten oder Lebensgefährten (Aufenthalt bis zu 72 Stunden) einreisen
7. Pendlerinnen und Pendler (Beruf, Studium, Schule), die mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren.

Zusammengefasst bedeutet dies: Für Berufspendler entfällt die zweimal wöchentliche Testpflicht. Der „kleine Grenzverkehr“ und Tagestourismus sind nun ohne Testpflicht möglich. Bei Wochenendtrips und Kurzurlauben ist bei der Rückreise ein aktueller negativer Coronatest vorzulegen.
Wichtig: Alle diese Reglungen beziehen sich auf die Einreise nach Deutschland. Die anderen Länder haben ebenfalls Corona-Schutzregelungen für Einreisende erlassen, weshalb für Urlauber und Tagestouristen aus Deutschland möglicherweise eine Test- und Quarantänepflicht bestehen kann.

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