Stadtverwaltung Goch: Zutritt nur mit negativem Corona-Test

GOCH. Die Stadt Goch ändert ab Donnerstag, 6. Mai, die Zutrittsbestimmungen für die Stadtverwaltung. Wer das Rathaus oder eine andere städtische Dienststelle betreten möchte, muss grundsätzlich einen maximal 24 Stunden alten negativen PCR- oder bestätigten Schnelltest vorlegen. Auch wer als Zuschauer die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse besuchen möchte, braucht einen negativen Corona-Test. Dies gilt erstmals für die Sitzung des Rates am 6. Mai und bis auf Widerruf, so wie auch die Zutrittsregelung für die Stadtverwaltung. Weiterhin ist das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbar Pflicht. Die im Rat vertretenen Fraktionen haben erklärt, dass sich ihre Mitglieder vor den jeweiligen Sitzungen ebenfalls einem Corona-Test unterziehen, auch die an den Sitzungen teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung werden sich zuvor testen lassen. Kostenfreie Corona-Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger werden mittlerweile von vielen Einrichtungen im Stadtgebiet angeboten. Eine Übersicht gibt es hier: www.goch.de/de/aktuelles/corona.

 

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