Mehr Einschränkungen, da Inzidenzwert über 150 im Kreis Wesel

KREIS WESEL. Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt seit Freitag, 23. April, über dem Schwellenwert von 150. Damit gelten ab Dienstag, 27. April, die bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich zwischen 150 und 165. Dies sind im Wesentlichen folgende:

Private Kontakte
Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

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Ausgangsbeschränkung
Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte
Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.

Übriger Einzelhandel
Der übrige Einzelhandel bleibt ab Dienstag, 27. April, geschlossen. Abholung vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig.

Sport
Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.

Kultur/Freizeit
Präsenzveranstaltungen sind verboten.

Körpernahe Dienstleistungen
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Gastronomie
Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich.

Schulen
Derzeit sind die Schulen im Kreis Wesel im Wechselunterricht, weil der Inzidenzwert seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 100 liegt.
Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen über den Wert von 165 steigen, ist ab dem übernächsten Tag ausschließlich Distanzunterricht durchzuführen.

Kindertagesbetreuung
Das NRW-Familienministerium hat den KiTa-Leitungen und Kindertagespflegepersonen inzwischen schriftlich mitgeteilt, dass ab Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen nur noch eine Notbetreuung angeboten wird.

Unterschreitet der Kreis Wesel nach Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die entsprechenden Schwellenwerte, so treten diese Maßnahmen dann am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW wird ggfs. Änderungen des Inzidenzbereichs des Kreises durch eine entsprechende Verordnung festlegen. Der Kreis Wesel wird diese dann zeitnah kommunizieren.

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