Allgemeinverfügung der Gemeinde Sonsbeck

SONSBECK. Zu den bekannten Regelungen im Sinne des Infektionsschutzes hat die Gemeinde Sonsbeck verfügt, dass ab dem 18. März auch Spiel- und Bolzplätze, der Waldsportplatz und Trimm-Dich-Pfad gesperrt sind. Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abholdienste (nicht Imbissabholung) und Lieferdiensten, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie Geschäften des Großhandels wird bis auf weiteres auch die Öffnung –für Mischbetriebe ausschließlich für die vorstehenden Angebote- an Sonn- und
Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag
und Ostermontag. Die vorgenannten Verkaufsstellen haben die erforderlichen
Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen zu treffen. Alle anderen Verkaufsstellen bzw. Teilverkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18. März zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihre Tätigkeit weiterhin nachgehen. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecke sind ab dem 18.03.2020 untersagt.
Alle Veranstaltungen bis einschließlich 19. April 2020 untersagt.

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