Änderung im Waffengesetz – Illegale Waffen und Munition straffrei abgeben

KREIS KLEVE (ots). Am 6. Juli 2017 hat sich das Waffengesetz geändert. Die Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen und Munition wurden verschärft. Die neuen Vorschriften zu den vorgeschriebenen Sicherheitsstufen gelten für die Anschaffung neuer Waffenschränke und beim Wechsel der Besitzer der Behältnisse (zum Beispiel im Erbfall). Für Behältnisse, die vor der Gesetzesänderung den alten gesetzlichen Bestimmungen entsprochen haben und im Besitz bleiben, gilt eine Besitzstandswahrung. Die meisten Waffenbesitzer müssen daher wegen der Gesetzesänderung keine neuen Waffenschränke kaufen. Außerdem können ein Jahr lang illegal besessene Waffen und Munition bei der zuständigen Waffenbehörde in Kleve oder bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden, ohne dafür bestraft zu werden. Panzerbrechende Munition sowie Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition werden verboten, auch wenn sie nicht unter das Kriegswaffengesetz fallen. Wer solch eine Munition besitz, kann diese ebenfalls innerhalb der einjährigen Amnestieregelung straffrei abgeben. Die Polizei empfiehlt, diese Zeit der Amnestie zu nutzen, um illegale Waffen aller Arten und auch Munition abzugeben. Niemand wird wegen illegalen Waffenbesitzes belangt werden. Die Polizei bitte darum, die Waffen verdeckt in einem Behältnis, entladen und gesichert zu transportieren.

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