Stallpflicht für Geflügel
im ganzen Kreis Kleve

Anordnung des Kreises gilt ab sofort

KREIS KLEVE. Alle Halter von Geflügel im Kreis Kleve haben mit sofortiger Wirkung Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung aus einer überstehenden, gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Schutzvorrichtung zu halten. Bislang war ein Sperrgebiet im nördlichen Kreis Kleve festgelegt. Der Verdacht auf Wildvogelpest bei einem in Xanten-Obermörmter auf der Reeser Schanz tot aufgefundenen Bussards hat sich bestätigt. Auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat die Kreisordnungsbehörde jetzt die Stallpflicht für das Geflügel im gesamten Kreis Kleve angeordnet. Dies ist die wirkungsvollste und zugleich erforderliche Maßnahme, um den Eintrag der Geflügelpest in Geflügel haltende Betriebe und Privathaltungen durch infizierte Wildvögel so weit wie möglich zu verhindern. Die Geflügelhalter im Kreis Kleve wurden über die verpflichtenden tierseuchenrechtlichen Schutzmaßnahmen bereits informiert.

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