Geflügel im Nordkreis und Kreis Wesel muss in den Stall

NIEDERRHEIN. Nach Erlass des NRW-Umweltministeriums haben jetzt die Kreise Kleve und Wesel die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Neben anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen ist auch das nördliche Gebiet des Kreises Kleve und weite Teile des Kreises Wesel betroffen. Ab Mittwoch muss das Geflügel im Nordkreis (Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Rees) und dem Kreis Wesel (Alpen, Rheinberg, Sonsbeck, Wesel und Xanten) in den Stall. Die Aufstallungspflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Aufstallung der Tiere hat entweder im geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu erfolgen.

Wenn in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent des Gesamtbestandes verendet, ist die Veterinärabteilung des Kreises unverzüglich zu informieren, damit ein Vogelgrippe-Verdacht rechtzeitig erkannt werden kann. Die Geflügelhalter sind verpflichtet, Stallungen nur in Schutzkleidung betreten zu lassen und keine Speise- und Küchenabfälle an Geflügel zu verfüttern. Es dürfen auch keine Eierschalen gefüttert werden. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass keine Kontamination durch Kot von Wildvögeln stattfinden kann. Es ist sicherzustellen, dass das gehaltene Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird. Die Veterinärabteilung bittet dringend alle Geflügelhalter, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um den Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Kleve zu verhindern. Informationen und Vordrucke gibt es unter www.kreis-kleve.de und www.kreis-wesel.de. (Suchbegriff: Geflügelpest).

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