Geflügelpest im Kreis Kleve offiziell bestätigt

KREIS KLEVE. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat das Virus H5N1 in einem Geflügelmastbetrieb in Rees ebenfalls nachgewiesen. Dies ist der formelle Schritt, damit der bisherige Geflügelpestverdacht im Kreis Kleve nun als offiziell bestätigt gilt. Anfang der Woche gab es einen laborbestätigten Verdachtsfall auf einem Hof in Rees. In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen hatte der Kreis Kleve daraufhin die Tötung des gesamten Tierbestands anordnen müssen – insgesamt mehr als 22.000 Tiere. Dies ist in den vergangenen beiden Tagen geschehen. Am heutigen Freitag beginnt die Reinigung und Desinfektion der Stallungen.

Nach der offiziellen Bestätigung durch das FLI hat der Kreis Kleve eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Zur Eindämmung ist im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone errichtet worden. Die Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern. In beiden Zonen gilt eine Aufstallpflicht für gehaltenes Geflügel, um es von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Zudem dürfen gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe haben zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. In der engeren Schutzzone (drei Kilometer) gelten zusätzlich noch strengere Hygienemaßnahmen – etwa zur Desinfektion von eingesetzten Maschinen. Zudem dürfen Transporter mit lebendem Geflügel, Fleisch oder tierischen Produkten wie Eiern die Schutzzone nicht durchfahren.

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Eine Auflistung aller Maßnahmen findet sich online in der Allgemeinverfügung unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „Bekanntmachungen“).

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