KREIS WESEL. Da die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Wesel den Wert von 50 überschritten hat, gelten die aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Maßgeblich sind die täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums für Gesundheit (LZG) unter https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html Darüber hinaus wurden in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen zusätzlich weitergehende Kapazitätsbegrenzungen für Veranstaltungen sowie eine Maskenpflicht für besonders belebte öffentliche Bereiche (z.B. bestimmte Fußgängerzonen) angeordnet. Die komplette Allgemeinverfügung des Kreises Wesel ist zu finden unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des-kreises-wesel-45.-jahrgang-nummer-90/.