XANTEN. Die Auslegung der Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW und die ganz überwiegend einheitliche Vorgehensweise im Kreis Wesel macht die folgenden Änderungen erforderlich: Das Betreten und die Übernachtung auf sämtlichen Campingplätzen im Stadtgebiet Xanten ist künftig nur noch demjenigen erlaubt, der seinen Erstwohnsitz auf dem Campingplatz gemeldet hat. Alle anderen Gäste haben den Campingplatz bis zum 2. April 18 Uhr zu räumen, da es sich hierbei immer um touristische Zwecke handelt. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung dieser Regelung noch vor dem Wochenende kontrollieren.