Ausweitung der Notbetreuung

WESEL. Aufgrund zahlreicher dringlicher Anfragen, insbesondere aus dem
Gesundheitsbereich, wird das Angebot in NRW zur Notbetreuung ab Montag, 23.März für die Kinder der im Bereich kritischer Infrastrukturen tätigen Eltern erweitert.

Ab sofort muss nur noch ein Elternteil in einer Schlüsselposition
beschäftigt sein.

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Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt   wird,   es   müssen   nicht   länger  von  beiden  Elternteilen Bescheinigungen  vorgelegt  werden.  Alleinerziehende,  die  in  kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine  weiteren Nachweise zu erbringen.

Schulen

Gehört ein Elternteil zu einer der unentbehrlichen Berufsgruppen, haben die Eltern die Möglichkeit, sofern Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit
finden, ihr Kind in der Schule betreuen zu lassen. Die Betreuung wird am
Vormittag und in den Zeiten der OGATA sichergestellt. Dies gilt auch für Kinder, die sonst nicht die OGATA besuchen; dies ist eine Sonderregelung für die aktuelle Lage.

Zusätzlich wird der Zeitraum der Betreuung auf die Wochenenden (Samstag und Sonntag) und die Osterferien ausgeweitet. Auch an diesen Tagen können die Kinder zu den üblichen Betreuungszeiten betreut werden.

Ausgenommen sind die Tage von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag.Aktuell gibt es an diesen Tagen keine Betreuung.Ansprechpartner für die Eltern ist die jeweilige Schule.

Kinderbetreuungseinrichtungen

Gehört ein Elternteil zu einer der unentbehrlichen Berufsgruppen, haben die Eltern die Möglichkeit, sofern Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit
finden, ihr Kind in der gewohnten Kinderbetreuungseinrichtung betreuen zulassen.Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder
Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen die Eltern einen Betreuungsvertrag haben.

Bei Bedarf wird eine Wochenendbetreuung ab dem 23.03.2020 von den
Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt.

Ansprechpartner für die Eltern ist die jeweilige Einrichtung.

Sonderregelung

Einen Betreuungsanspruch haben nunmehr auch die Eltern, die bisher keinen Betreuungsvertrag mit einer Kinderbetreuungseinrichtung haben, im Bereich kritischer Infrastrukturen tätig sind und ihren Wohnsitz in Wesel haben. Wenn  diese  Eltern  einen  Betreuungsbedarf haben, können sie sich an Lamprini Beyer (Stadt Wesel, Teamleitung Kinder- und Jugendförderung) unter 0281/ 203 2592 oder lamprini.beyer@wesel.de wenden.

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