Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe gelten nun auch für Kleintierhalter

KREIS KLEVE. Auch kleine Geflügelhaltungen müssen nun wegen der Vogelgrippe-Gefahr besondere Schutzmaßnahmen treffen. Die Eilverordnung des Bundesagrarministeriums gilt im gesamten Bundesgebiet und besagt im Wesentlichen, keine Unbefugten in die Ställe zu lassen, Schutzkleidung zu tragen und Hände sowie Stiefel zu desinfizieren. So müssen die Klein- und Hobbyhalter auch im Kreis Kleve die Anzahl täglich verendeter Tiere aufzeichnen. Halter ab zehn Stück Geflügel müssen darüber hinaus die Anzahl der täglich gelegten Eier dokumentieren.

Bereits seit einigen Tagen besteht eine Stallpflicht für das Geflügel im gesamten Kreis Kleve, um den Eintrag der Vogelgrippe in Geflügel haltende Betriebe und Privathaltungen zu verhindern. Die Schutzmaßnahmen wurden nun durch die Eilverordnung des Bundesministeriums erweitert. Alle Geflügelhalter müssen sicherstellen, dass die Ställe gegen ein unbefugtes Betreten oder Befahren gesichert sind. Betriebsfremde Personen dürfen die Ställe nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten. Diese Kleidung ist nach Verlassen sofort zu reinigen und zu desinfizieren beziehungsweise zu beseitigen. Darüber hinaus müssen die Hände vor Betreten des Stalls gewaschen und desinfiziert werden sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe bereitstehen. Alle diese Maßnahmen gelten sowohl für gewerbliche als auch für kleine, private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Alle Halter sind weiterhin verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Kreis Kleve anzuzeigen.

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Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Kreises Kleve „www.kreis-kleve.de“ hinterlegt. Direkt auf der Startseite gibt es einen Link zu den Informationsseiten zur Geflügelpest. Dort liefert das Merkblatt „Verhaltensregeln für Geflügelhalter in kleinen Geflügelhaltungen“ weitere Hinweise zu den Schutzmaßnahmen. Ferner finden Geflügelhalter dort auch den Vordruck „Bestandsmeldung Geflügel“.

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