Für “Corona-Spaziergänge” gilt eine Anmeldepflicht

KREIS KLEVE. Auch im Kreis Kleve fanden in den letzten Wochen sogenannte “Corona-Spaziergänge” statt, die aus Sicht der Polizei weitestgehend friedlich verliefen. Allerdings waren die Aufzüge in manchen Städten, wie Rees, Kevelaer, Issum, Straelen und Kalkar nicht angemeldet. Aus diesem Grund möchte die Kreispolizeibehörde Kleve nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Spaziergängen rechtlich um eine Versammlung handelt, die dem Versammlungsgesetz unterliegt und somit 48 Stunden vor Einladung zu dieser, bei der Polizei angezeigt werden muss. Wer zu einer Versammlung aufruft und diese nicht anzeigt, macht sich strafbar. Nach der Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch angeboten, in dem die Polizei die Veranstalter hinsichtlich der Aufzugsstrecken und der Voraussetzungen für einen störungsfreien Ablauf berät.Den Anmeldebogen sowie ein Hinweisblatt finden Sie unter folgendem Link: https://kleve.polizei.nrw/artikel/versammlungsrecht-3

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