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Kartenausschnitt mit der markierten vorläufigen Sperrzone im südlichen Kreis Kleve: Blau – Überwachungszone – zehn Kilometer Radius. Foto/Karte: Kreis Kleve
31. Oktober 2025 Von NN-Online · Niederrhein

Verdacht auf Geflügelpest auf Hof in Kamp-Lintfort

Vorläufige Sperrzone reicht bis in den Kreis Kleve

KREIS KLEVE. Im Kreis Wesel gibt es einen Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest in einem Betrieb in Kamp-Lintfort. Um den betroffenen Betrieb wird eine vorläufige Sperrzone eingerichtet. Die Zone mit einem Radius von zehn Kilometern reicht bis in den Kreis Kleve und betrifft Teile vom südlichen Kreisgebiet.

Es gilt im Kreis Kleve bereits eine kreisweite Stallpflicht für gehaltenes Geflügel, um es von wild lebenden Vögeln zu isolieren. Diese Aufstallungspflicht gilt für gewerbliche und private Halter. Zudem dürfen in der vorläufigen Sperrzone gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten.

Die vorläufige Sperrzone im Kreis Kleve wird mit einer Allgemeinverfügung vom heutigen Tag, 31. Oktober, angeordnet und tritt somit am 1. November um 0 Uhr in Kraft. Sie ist auf der Homepage des Kreises Kleve veröffentlicht und kann unter www.kreis-kleve.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Die festgelegte Zone kann unter dem folgendem Link als interaktive Karte eingesehen werden: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/F91B7BF7661B5686ED871D6E0E24AB97604AA32A356DB2F764C2AEDE0225D745

Kartenausschnitt mit der markierten vorläufigen Sperrzone im südlichen Kreis Kleve: Blau – Überwachungszone – zehn Kilometer Radius. Foto/Karte: Kreis Kleve

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