Verdacht auf Geflügelpest auf Hof in Kamp-Lintfort
Vorläufige Sperrzone reicht bis in den Kreis Kleve
KREIS KLEVE. Im Kreis Wesel gibt es einen Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest in einem Betrieb in Kamp-Lintfort. Um den betroffenen Betrieb wird eine vorläufige Sperrzone eingerichtet. Die Zone mit einem Radius von zehn Kilometern reicht bis in den Kreis Kleve und betrifft Teile vom südlichen Kreisgebiet.
Es gilt im Kreis Kleve bereits eine kreisweite Stallpflicht für gehaltenes Geflügel, um es von wild lebenden Vögeln zu isolieren. Diese Aufstallungspflicht gilt für gewerbliche und private Halter. Zudem dürfen in der vorläufigen Sperrzone gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten.
Die vorläufige Sperrzone im Kreis Kleve wird mit einer Allgemeinverfügung vom heutigen Tag, 31. Oktober, angeordnet und tritt somit am 1. November um 0 Uhr in Kraft. Sie ist auf der Homepage des Kreises Kleve veröffentlicht und kann unter www.kreis-kleve.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Die festgelegte Zone kann unter dem folgendem Link als interaktive Karte eingesehen werden: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/F91B7BF7661B5686ED871D6E0E24AB97604AA32A356DB2F764C2AEDE0225D745