Stallpflicht für Geflügel
Aufstallung von Geflügel tritt am Freitag, 31. Oktober, in Kraft
KLEVE/WESEL. Aufgrund des aktuellen starken Aufkommens der Geflügelpest und der dadurch bestehenden Gefahr für Geflügelhaltungen ordnen die Kreise Kleve und Wesel die kreisweite Aufstallung von Geflügel an, die am Freitag, 31. Oktober, in Kraft tritt und bis auf Weiteres gilt.
Geflügel muss dann entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln, auch Kleinvögeln, gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel. Auch Kleinsthaltungen im privaten Bereich, beispielsweise so genannte „Hobbyhühner“, gehören dazu. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Tränkwasser und Futter haben. Außerdem dürfen keine Geflügelausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Geflügel oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden. Wie lange die Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich nicht vorhersagen, erfahrungsgemäß muss mit mindestens drei Monaten gerechnet werden. Im Kreis Wesel sind insgesamt circa 2.950 Geflügelhaltungen mit etwa 600.000 Stück Geflügel betroffen. Für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter gilt weiterhin die grundsätzliche Pflicht, ihre Geflügelhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW anzumelden. Tierhalter werden gebeten, erkrankte oder verendete Tiere umgehend dem Veterinäramt des Kreises Kleve zu melden. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, deren Ausbruch großes Tierleid mit hohen Verluste an Tieren verursachen sowie immense wirtschaftliche Folgen haben kann.
Die aktuelle Risikoeinschätzung des hierfür maßgeblichen Friedrich-Loeffler-Institutes vom 20. Oktober 2025 geht von einem hohen Risiko des Eintrags von Influenzaviren vom Typ HPAI H5 sowohl in wildlebende Wasservogelpopulationen als auch in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in Deutschland aus. Zwischen dem 1. September und 20. Oktober wurden in Deutschland 15 HPAIV H5N1-Ausbrüche bei Geflügel in sieben Bundesländern festgestellt. Hinzu kommen zahlreiche Feststellungen bei Wildvögeln, insbesondere bei durchziehenden Kranichen. Im Kreis Wesel wurden seit dem 15. Oktober etliche verendet aufgefundene Wildvögel, überwiegend Wassergeflügel und Greifvögel, zur Untersuchung eingesandt. Bis zum 29. Oktober lagen bereits insgesamt sechs labordiagnostische Verdachtsfälle auf Geflügelpest vor (Nachweis von H5), die derzeit im Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt werden. Es ist sicher zu erwarten, dass ein Großteil der noch nicht vorliegenden Untersuchungsergebnisse ebenfalls positiv sein wird. Der Niederrhein ist mit seinen Flüssen, Wasserflächen und Feuchtgebieten ein bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel. Weite Flächen der Kreise werden regelmäßig und in den kommenden Wochen zunehmend vor allem von hier rastenden Wildgänsen genutzt und auch überflogen. Von den bisher sechs Verdachtsfällen auf Weseler Gebiet betreffen fünf Wildgänse. Zudem gibt es den amtlich festgestellten Ausbruch in einer Putenhaltung in Rees. Nach jetzigem Stand muss als Ursache ein Eintrag aus der Wildvogelpopulation angenommen werden.