Xanten
3. Juni 2024Xantener zeigt Schottergarten an–und muss selbst zahlen
XANTEN. Siegfried Scharneck aus Xanten war verwundert, als er am 27. Mai ein Schreiben der Stadt Xanten öffnete. Bereits am 18. April hatte er einen Schottergarten in Xanten als Ordnungswidrigkeit angezeigt. Anfang Mai erhielt er eine Auskunft von der Stadt Xanten, dass eine Ortsbegehung seitens der Stadt Xanten stattfinden werde. Am 27. Mai lautete die Antwort: „Das von Ihnen angezeigte Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 W, 6. Änderung. Gemäß den textlichen Festsetzungen sind die im Bebauungsplan besonders gekennzeichneten nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze (Vorgarten) mit Bäumen oder Sträuchern zu bepflanzen. {…} Nach Prüfung einer vom Ordnungspflichtigen vorgelegten Garten- beziehungsweise. Vorgartengestaltung werden die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten.“ Zudem soll Scharneck eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro übernehmen.
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