Anwärterin des Hauptzollamts Duisburg deckt Schmuggel von Goldschmuck auf
Steuerstrafverfahren eingeleitet und Goldschmuck als Beweismittel am Flughafen Weeze sichergestellt
NIEDERRHEIN/WEEZE. Die Zöllner der Kontrolleinheit Reiseverkehr des Hauptzollamts Duisburg kontrollierten am 11. Mai am Flughafen Weeze zwei aus Marokko einreisende Frauen (31 und 52 Jahre alt). Die Reisenden, Mutter und Tochter, passierten den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren des Flughafens, als sie von einer Anwärterin, die im Rahmen ihrer Ausbildung beim Hauptzollamt Duisburg am Flughafen Weeze tätig war, für eine Zollkontrolle anlässlich ihrer Einreise aus einem Drittland angehalten wurden.
Beim Durchleuchten des mitgeführten Reisegepäcks mit einem Röntgengerät konnten mehrere Schmuckschatullen erkannt werden. Daraufhin entschlossen die Zöllner, das Gepäck für eine weitergehende Kontrolle durch die Reisenden öffnen zu lassen. Dabei konnten in den Schatullen Kaufbelege über verschiedenste Goldschmuckstücke festgestellt werden. Es stellte sich heraus, dass die beiden Reisenden den in Marokko käuflich erworbenen Goldschmuck in Form von Armbändern und Ringen im Wert von umgerechnet insgesamt rund 20.000 Euro am Körper trugen.
Mit einem Wert von rund 20.000 Euro lag der Goldschmuck weit über der Reisefreimenge von 430 Euro pro Person bei Flugreisenden und eine Anmeldung der Waren bei der Zollstelle wäre für die beiden Reisenden verpflichtend gewesen. Aufgrund der Benutzung des grünen Ausgangs für anmeldefreie Waren besteht nun gegen beide Reisenden der Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung. Daher wurde in beiden Fällen vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Goldschmuck wurde als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf über 4.000 Euro.
Eine Anwärterin beim Scan am Airport. Foto: Hauptzollamt Duisburg